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WÜRZBURG
3000 Kinderporno-Dateien: 54-Jähriger zu Freiheitsstrafe verurteilt
Redaktion Süd
 |  aktualisiert: 11.12.2019 15:08 Uhr

Bei einem Routine- Einsatz wegen zu lauter Musik, früh gegen fünf Uhr, haben Polizeibeamte in der Wohnung eines Lagerarbeiters in Würzburg durch Zufall über 3000 Dateien mit kinderpornografischen Szenen entdeckt: Zu sehen waren da vorwiegend missbrauchte Kleinkinder und Babys. Den Ruhestörer, 54 Jahre alt, nach einer kurzen Ehe und einigen Bekanntschaften seit längerer Zeit wieder Single und nicht vorbestraft, verurteilte das Amtsgericht jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und hat die unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.

Da beim Klingeln nicht geöffnet wurde, hatten die Polizeibeamten durch ein Fenster in die Parterre-Wohnung geschaut, aus der die Ruhestörung am frühen Morgen kam: Sie sahen den Mieter trotz Musik bei voller Lautstärke auf einer Couch im Wohnzimmer schlafen, während auf einem PC der Bildschirmschoner lief: Ein Bild nach dem anderen zeigte, schon von draußen zu erkennen, „überdurchschnittlich üble Szenen“, so ein Ermittler, sexuelle Handlungen von Erwachsenen an und mit Kindern. Die Polizei ließ die Wohnungstüre öffnen, weckte den Mieter und hat, da es ganz offensichtlich nicht nur um Ruhestörung ging, einige Geräte mitgenommen: Beim Auswerten stellte man später fest, dass die Dateien auf zwei PC, einem Laptop und zwei Handys „geparkt“ waren und zum Schutz vor Datenverlust hatte der Mann seine Sammlung mit insgesamt 3238 Dateien auch noch auf einer externen Festplatte gespeichert. Sex- Spielzeug und Damenunterwäsche war auch in der Wohnung gefunden worden, aber, so der Ankläger, das sei nicht strafbar.

Auf Frage des Richters, ob die Anklage stimmt, sagte der Lagerarbeiter „im wesentlichen schon“ und auf die Frage, was das jetzt heißen soll: „eigentlich stimmt alles“. Beim Chatten habe mal einer, dessen Namen er nicht kennt, gefragt, ob er an solchen Bildern interessiert sei und dann habe er sie bekommen, über Monate hinweg, immer wieder, fast automatisch. „Ohne große Hintergedanken“ habe er die Bilder angeschaut und leider nicht daran gedacht, sie anschließend zu löschen. Richter Jürgen Weber bremste den Angeklagten beim Versuch, das Geschehen zu verharmlosen: Er habe nicht nur das Löschen vergessen, sondern die schlimmen Szenen auch noch als Bildschirm-Schoner verarbeitet, mit Durchlauf-Funktion.

Als Oberstaatsanwalt Thomas Trapp den Angeklagten darauf hin-wies, dass er doch ganz offensichtlich ein „Fall“ für einen Sexualtherapeuten sei, nickte der zustimmend. Das sei ihm klar, er habe sich damals, nachdem die Polizei im Dezember 2013 bei ihm war, auch gleich Therapeuten im Telefonbuch gesucht, sich auch einen Namen aufgeschrieben, aber dann doch nicht dort angerufen. Der Zettel müsse bei ihm noch zuhause liegen.

Nun soll ein Bewährungshelfer Druck machen, damit der Lagerarbeiter eine Therapie beginnt und durchsteht. Das gehört zu den Bewährungsauflagen. Zwei Jahre lang muss der Lagerarbeiter außerdem 75 Euro monatlich als Geldbuße an den Würzburger Stadtjugendring überweisen, damit ihm beim Blick auf die Kontoauszüge immer wieder sein Fehlverhalten bewusst wird.

 
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