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WÜRZBURG
21-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt
Patrick Wötzel
 |  aktualisiert: 20.05.2015 17:11 Uhr
12 und 13 Jahre alt waren zwei Mädchen, die ein Auszubildender aus dem Raum Karlstadt über den Online-Nachrichtendienst „WhatsApp“ mit Bildern seines entblößten Geschlechtsteils belästigt hat. Und damit nicht genug: Die 12-jährige Schülerin aus Norddeutschland hat er unter Druck gesetzt und gezwungen, ihm Nacktfotos von sich selbst in eindeutiger Pose zu schicken. Die Quittung bekam der 21-Jährige am Mittwoch vom Würzburger Landgericht in Form einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Was der Angeklagte - „aus Frust“, wie er selbst sagte – angestellt hat, erfüllt gleich mehrere Straftatbestände: Drei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern, ein versuchter Kindesmissbrauch, zweifache Nötigung und „Verschaffen von kinderpornografischen Bildern“ - das alles geschehen in einem Zeitraum, als der junge Mann aus einer kleinen Gemeinde arbeitslos war. „Da kam alles zusammen“, sagte er vor Gericht. Besonders frustriert war er darüber, dass Mädchen von ihm nichts wissen wollten, während sein deutlich jüngerer Bruder bereits eine Freundin hatte.

Gut 40.000 Bilder aus einem Zeitraum von zwei Jahren fand die Kriminalpolizei bei der Auswertung seines Smartphones, darunter auch zahlreiche Fotos von jungen Frauen. Als Mädchen unter 14 Jahren eindeutig identifiziert konnten von den Ermittlern die 12-Jährige aus Norddeutschland und die 13-Jährige aus einem Nachbarort. Mit beiden Schülerinnen hatte der Angeklagte gezielt Kontakt aufgenommen – einmal über ein Online-Datingportal für Jugendliche, im anderen Fall über das soziale Netzwerk „Facebook“.

Den Mädchen schickte er im Verlauf der Chats auf „WhatsApp“ nicht nur Fotos seines nackten Geschlechtsteils, sondern wollte von den Kindern selbst auch nackte Tatsachen sehen. Während er bei der 13-Jährigen mit seinen Forderungen nicht erfolgreich war, geriet die Schülerin aus Norddeutschland in die Online-Sexfalle: Sie hatte ihm Bilder in Bikini und Unterwäsche geschickt, mit denen er sie unter Druck setzen konnte.

Der 21-Jährige drohte damit, die Fotos an Freunde der 12-Jährigen zu schicken oder sie auf Facebook zu veröffentlichen. „Das habe ich aber nie gemacht. Ich war mir in dem Augenblick nicht bewusst, dass ich etwas Falsches mache“, so die Version des Angeklagten.

Die 12-Jährige nahm seine Drohungen ernst und schickte ihm mehrfach Nacktfotos in eindeutigen Posen. Beim Verlesen der Chat-Protokolle im Prozess wäre der Angeklagte am liebsten vor Scham in den Boden versunken – seine Formulierungen und abfälligen Bemerkungen könnten aus jedem beliebigen schlechten Pornofilm stammen.

„Im realen Leben würde ich niemals jemand so behandeln“, betonte der 21-Jährige. „Das ist das reale Leben. Sie haben keinen Zweifel daran gelassen, was sie von den Mädchen wollten“, musste er sich daraufhin von Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen anhören: „Das waren keine Kavaliersdelikte mehr.“ Erwischt wurde er, als die ältere Schwester auf dem Handy des 13-jährigen Opfers das Bild seines entblößten Glieds fand.

Im Prozess machte der Azubi mit einem umfassenden Geständnis alles richtig und ersparte seinen Opfern einen peinlichen Auftritt im Zeugenstand. Ignoriert hat er allerdings den eindeutigen Hinweis seines Verteidigers Nikolaus Gwosdek, sich im Vorfeld der Verhandlung bereits in therapeutische Behandlung zu begeben und so weitere Pluspunkte zu sammeln. „Ich bin nicht der Meinung, dass ich auf Kinder stehe“, sagte der 21-Jährige.

Auf seine Aussage will sich die Jugendkammer aber nicht verlassen: Als Bewährungsauflage muss er nicht nur 2.000 Euro an den Kreisjugendring bezahlen, sondern auch einen geeigneten Therapeuten aufsuchen. Er nahm das Urteil noch im Sitzungssaal an.
 
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