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Würzburg/Schweinfurt
18 Monate auf Bewährung für Lieferdienst-Geschäftsführer
Ein 42-jähriger Geschäftsführer verschiedener Restaurants und Lieferdienste entrichtete keine Sozialbeiträge und verursachte einen Gesamtschaden von 135.000 Euro.
Statue of justice       -  Symbolbild: Justiz
Foto: rclassenlayouts (iStockphoto) | Symbolbild: Justiz
Frank Kupke
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:19 Uhr

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls mündeten Anfang August in ein Urteil des Amtsgerichts Würzburg. Dies berichtet das Hauptzollamt Schweinfurt in einer Pressemitteilung. Ein 42-jähriger Geschäftsführer verschiedener Restaurants und Lieferdienste beschäftigte mehrere ausländische Arbeitnehmer ohne überhaupt Beiträge oder Beiträge in richtiger Höhe an die Sozialversicherungsträger zu entrichten.

Der Unternehmensverantwortliche verursachte dadurch bei den betroffenen Einzugsstellen einen Gesamtschaden von knapp 135000 Euro. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten zur Bewährung gegen den ausländischen Staatsangehörigen. Über eineinhalb Jahre hinweg begleitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Würzburg den Ermittlungskomplex für die Staatsanwaltschaft Würzburg.

Für das Unternehmen aus dem Großraum Würzburg und Kitzingen waren laut Hauptzollamt an verschiedenen Standorten wiederholt ausländische Staatsangehörige tätig, die nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis oder -genehmigung waren.

Neben der Verurteilung wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 37 Fällen musste sich der Beschuldigte den Angaben zufolge mit weiteren Tatvorwürfen aus den Ermittlungsverfahren von Zoll und Polizei auseinandersetzen. Verstöße gegen den Mindestlohn, gegen Sofortmelde- und Aufzeichnungspflichten und wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern ahndete die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Schweinfurt mit Bußgeldern in einer Gesamthöhe von 23500 Euro.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt führt Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich über mehrere Monate oder Jahre erstrecken. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung wie z.B. Kettenbetrugsgeflechte.

Während der Coronapandemie nimmt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ihre gesetzlichen Aufgaben zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im gebotenen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Regelungen von Bund und Ländern zur Eindämmung der Pandemie wahr.

Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.

 
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