Der traditionell erste Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung in Kolitzheim war schnell erledigt: Geschäftsführerin Annette Beuerlein hatte die vier Bauanträge vorgestellt. Allen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt mit den erforderlichen Befreiungen von den Vorgaben der jeweiligen Bebauungspläne.
Hauptberatungspunkt war die 21. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans "Am Schweinfurter Tor II" in Zeilitzheim. Zu diesem Tagesordnungspunkt war Stadtplanerin Gudrun Rentsch vom Architekturbüro Arc.grün eingeladen. Dieser Tagesordnungspunkt war auf der letzten Gemeinderatssitzung vertagt worden, um den Gemeinderatsmitgliedern Gelegenheit zu geben, weitere Informationen einzuholen, und die beiden örtlichen Gemeinderatsmitglieder, die bei der Aufstellung des Bebauungsplans nicht abstimmungsberechtigt sind, weil sie persönlich beteiligt sind, um ihre Meinung zu fragen.
Bürgermeister Horst Herbert informierte, dass man sich bisher im Stadium der vorgezogenen Beteiligung befunden habe, dass mit der Genehmigung der Beschlussvorlagen zu Flächennutzungsplan und Bebauungsplan die Regelbeteiligung der Privatpersonen und der Behörden beginne. Frau Rentsch ging darauf ein, dass Einwände aus der Bevölkerung eingegangen seien, die kritische Anmerkungen zu den Planungen eingebracht hätten, und dass die Regierung den angemeldeten Bedarf nicht akzeptiert habe.
Die Gründe dafür: Die Gemeinde Kolitzheim wird als Gesamtgemeinde betrachtet, und da sehe man Potential in anderen Ortsteilen, wo Bauplätze ausgewiesen würden, und auch innerörtlich gebe es noch Möglichkeiten, Wohnraum zu gewinnen. Darüber hinaus habe der Freistaat Bayern das Ziel, den Flächenverbrauch auf fünf Hektar täglich zu reduzieren, zur Zeit liege er bei zehn Hektar. Daher sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass man sich aktuell auf die Realisierung des ersten Bauabschnittes begrenzt. Dadurch würden weitere Entwicklungen nicht verhindert.
Zisternen überdimensioniert
Rentsch gab zu bedenken, dass angesichts der zu erwartenden Regenmenge und der geplanten Nutzung des Regenwassers für Toilettenspülung und Gartenbewässerung die vorgeschlagene Mindestgröße von Zisternen mit zehn Kubikmetern zu groß ausgelegt sei. Der Gemeinderat beschloss dann, die Mindestgröße auf sieben Kubikmeter festzulegen. Andere Rückhalteformen von Regenwasser müssen prüfbar nachgewiesen werden. Weggefallen sei auch die landwirtschaftliche Nutzung des benachbarten Bauernhofes, sodass die Planungen auch diesbezüglich angepasst würden. Noch offen sei die notwendige Ausgleichsfläche mit 0,7 Hektar.
Bürgermeister Horst Herbert blickte zurück in die Geschichte des Baugebietes: 1993 habe man mit den Überlegungen zum Flächennutzungsplan für dieses Baugebiet begonnen, 1997 wurde er wirksam. Vor zwei Jahren habe man in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro arc.grün das städtebauliche Konzept beschlossen, das fünf Bauabschnitte umfasst. Man wollte dann mit den zwei ersten Bauabschnitten "ins Rennen gehen". Aufgrund von Widerständen von privater und behördlicher Seite habe man sich auf den ersten Bauabschnitt beschränkt, um überhaupt vorwärts zu kommen. Man müsse sich auch vor Augen halten, dass man noch mit einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren rechnen müsse, bis das erste Haus steht. Man müsse sich auch Gedanken machen, ob man ein Gewerbegebiet ausweisen wolle.
Sechs Wohneinheiten
Nach längerer Diskussion entschied sich der Gemeinderat, die Maximalzahl der Wohnungen in dem geplanten Mehrfamilienhaus auf sechs Wohneinheiten festzulegen. Damit will man jungen Familien entgegenkommen, die sich zunächst noch kein Eigenheim leisten können, damit sie weiter in Zeilitzheim wohnen bleiben können. Insbesondere Gerd Endres, Mike Endres und Ilona Dusel sprachen sich für diese Lösung aus. Die Gestaltung dieser Mehrfamilienhäuser könne man ja im Grundstücksvertrag regeln.
Einstimmig wurde dann der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan in der vorgelegten Form mit den besprochenen Änderungen genehmigt.