Beamte der Wasserschutzpolizei Schweinfurt stoppten kürzlich auf dem Main ein ausländisches Gütermotorschiff. Das Schiff war laut Polizeibericht mit ungefähr 3000 Tonnen Schüttgut beladen und in Richtung Nordsee unterwegs.
Bei der Kontrolle konnte eines der sechs Besatzungsmitglieder nicht die erforderliche Qualifikation nachweisen. Dadurch wurde die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Besatzungsmitgliedern unterschritten. Die notwendige Qualifikation ergibt sich aus einer entsprechenden Ausbildung an Land, verbunden mit ausreichenden Fahrtzeiten.
Das Schiff musste seine Fahrt bis zum Eintreffen eines ausreichend und nachweisbar qualifizierten Besatzungsmitgliedes unterbrechen. Wegen der Unterschreitung der mindestens erforderlichen Besatzung erwartet den Schiffsführer eine Anzeige.
Bereits am Tag zuvor musste ein Binnenschiff nach der Kontrolle seine Fahrt unterbrechen. Grund dafür waren fehlende Ausrüstungsgegenstände, die für die Sicherheit wichtig sind. Als diese am nächsten Tag an Bord nachgewiesen wurden, konnte das Schiff seine Fahrt fortsetzen. Auch hier erwartet den Schiffsführer nun ein schifffahrtsrechtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren.