
14 illegal Beschäftigte entdeckten Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt bei einer groß angelegten Kontrollaktion am 16. April auf Baustellen im Raum Unter- und Oberfranken. Außerdem wurden 35 Verstöße festgestellt. Die Kontrollen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt.
Wenn es um Schwarzarbeit geht, legt der Zoll einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Bei den 14 illegal beschäftigten Bauarbeitern handelte es sich laut Presseinformation des Hauptzollamtes um ausländische Arbeiter. Sie wurden in Gewahrsam genommen. Gegen sie wird nun ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Auch gegen die Arbeitgeber werden Ermittlungen eingeleitet.
In acht weiteren vom Zoll beanstandeten Fällen geht es um das Einschleusen von Ausländern und die Beihilfe zur illegalen Beschäftigung von Ausländern sowie um Verstöße gegen die Melde- und Aufzeichnungspflichten. In 17 Fällen entdeckten die Kontrolleure Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen. Darunter seien sechs Scheinselbstständige gewesen.
Auch der Mindestlohn wurde laut Pressemitteilung des Zollamts in neun Fällen nicht gezahlt. Bei einem Arbeitnehmer müsse zudem geprüft werden, ob er rechtmäßig Sozialleistungen erhalten hat.
Mindestlohn gilt in fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes
Das Hauptzollamt weist darauf hin, dass in fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes – bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau – grundsätzlich Branchenmindestlöhne zu zahlen sind. So gelte seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk ein bundeseinheitlicher Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Im Dach- und Gerüstbauhandwerk müsse auch Urlaubsgeld gezahlt und Mehrarbeit vergütet werden. Zudem sei der Arbeitgeber verpflichtet, Unterkünfte bereitzustellen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt laut Zollamt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,50 Euro je Stunde.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ganzjährig und regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen durch. Diese seien ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, heißt es. Verstöße können den Betroffenen teuer zu stehen kommen. Bei illegalem Aufenthalt droht eine Freihheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Und wer Ausländer illegal beschäftigt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 500 000 Euro rechnen.