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Schweinfurt
Zoll prüft bundesweit in der Abfallwirtschaft: Beanstandungen in Unterfranken
Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt hat der Zoll bundesweit Unternehmen der Abfallwirtschaft kontrolliert. Dabei gab es 14 Beanstandungen in Unter- und Oberfranken.
Foto: SymbolHauke-Christian Dittrich, dpa | Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt hat der Zoll bundesweit Unternehmen der Abfallwirtschaft kontrolliert. Dabei gab es 14 Beanstandungen in Unter- und Oberfranken.
Bearbeitet von Stefanie Dürr
 |  aktualisiert: 23.11.2020 02:14 Uhr

Rund 2200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) haben vor kurzem in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft, einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, überprüft. Das Hauptzollamt Schweinfurt war mit 38 Bediensteten am Einsatz beteiligt. Das geht aus einer Mitteilung des Hauptzollamts hervor.

Im besonderen Fokus standen dabei demnach Recyclingunternehmen,  Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.

Geschäftsunterlagen geprüft

Laut Mitteilung haben die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit rund 6800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Im Bereich des Hauptzollamts Schweinfurt habe sich die Zahl der befragten Personen auf 274 belaufen. In fast 500 Unternehmen, davon 34 Firmen aus Unter- und Oberfranken, wurden Geschäftsunterlagen geprüft.

14 Sachverhalte hätten die Beamtinnen und Beamten der FKS in Schweinfurt bis zur endgültigen Klärung weiter beschäftigt. In sechs Fällen deckte das Hauptzollamt laut Mitteilung Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Bei einer Person werde in diesem Zusammenhang wegen Scheinselbständigkeit ermittelt.

Drei Arbeitnehmer hätten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn bezogen. Zudem seien vier Verletzungen von Sofortmelde- und/ oder Aufzeichnungspflichten bei den Kontrollen entdeckt worden. Bei einer beschäftigten Person stehe Leistungsmissbrauch im Raum.

Die FSK muss bundesweit in 985 Fällen Sachverhalte aufklären

Bundesweit sind laut Mitteilung des Schweinfurter Hauptzollamts insgesamt in 985 Fällen Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigten. 14 davon bezögen sich auf den Bereich Unter- und Oberfranken. Die Prüfungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen.

In ganz Deutschland leiteten die Beamtinnen und Beamten bereits vor Ort 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt. Ferner seien zwölf Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn und Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen eingeleitet worden.

Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung habe bei dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn gelegen. Die in der Abfallwirtschaft Beschäftigten erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

 
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