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Schweinfurt
Zeug gibt's: Bußgeld für "Masken"-Bastler?
Im Straßen- und Supermarktbild nehmen die Mundschutze, äh, Masken zu. In weiß, grün, bunt, kariert oder mit Blümchenmuster. Bringen die was, außer vielleicht Ärger?
Ist das ein 'Gesichts'- oder 'Mundschutz' - oder eine 'Maske'?
Foto: Robert Michael/dpa | Ist das ein "Gesichts"- oder "Mundschutz" - oder eine "Maske"?
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 09.04.2020 02:10 Uhr

Vorsicht beim Masken-Nähen! Mann kann das gar nicht eindringlich genug sagen, wenn schon  der Herr Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt, ein echter Professor, ausführlich davor warnt. "Firmen, Selbstständige oder Privatpersonen, die im Zuge der Coronakrise einfache Masken, etwa aus Baumwolle, nähen, sollten diese nicht als Atem- oder Mundschutz anbieten", mahnt der Fachmann. Dies könne nämlich einen "Verstoß gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz sowie  gegen  das  Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes darstellen".

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