
Vorsicht beim Masken-Nähen! Mann kann das gar nicht eindringlich genug sagen, wenn schon der Herr Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt, ein echter Professor, ausführlich davor warnt. "Firmen, Selbstständige oder Privatpersonen, die im Zuge der Coronakrise einfache Masken, etwa aus Baumwolle, nähen, sollten diese nicht als Atem- oder Mundschutz anbieten", mahnt der Fachmann. Dies könne nämlich einen "Verstoß gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz sowie gegen das Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des Medizinproduktegesetzes darstellen".
Bei "Schutz" droht Bußgeld
Beim Teutates! Wer wollte in diesen eh schon harten Zeiten gegen das Medizinproduktegesetz verstoßen, oder gegen ein "Irreführungsverbot"? Die Bezeichnung als Atem- oder Mundschutz sei Medizinprodukten vorbehalten, die über eine entsprechende Zertifizierung mit CE-Kennzeichnung verfügen. Wer etwa Baumwollmasken nähe, solle diese vielmehr „Mundbedeckung“ oder „Mundmaske“ beziehungsweise „Gesichtsmaske“ nennen, empfiehlt der Herr IHK-Hauptgeschäftsführer. Und: „Wichtig ist, dass das Wort ‚Schutz‘ nirgends auftaucht.“ Bei Zuwiderhandlung könnten im schlimmsten Fall wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Straf- und Bußgeldverfahren drohen.
Lauern schon Abmahngeier?
Nun ist es ja gerade so, dass alles, was sich einigermaßen bequem über Mund und Nase legen und mit zwei Bendeln um die Ohren oder hinterm Kopf festzurren lässt, total gefragt ist. Der gemeine Bürger sagt Mundschutz dazu, und irgendwie schützt so ein Ding ja auch den Mund (und hoffentlich auch die Nase), also große Teile des Gesichts, vor der Außenwelt – und umgekehrt. Und jetzt muss der Bastler von Gesichtschutz – ob aus feinster Baumwolle oder voll öko als Jutebeutel – seiner Kreation die "Schutz"-Funktion absprechen? Weil ihn sonst Abmahngeier verfolgen?
Was droht der "Maske"?
Doch, das ist schon logisch. Wir sind hier in Deutschland, und wenn "die Zertifizierung fehlt", muss der Lappen halt "Bedeckung" oder "Maske" heißen, empfiehlt der Herr IHK-Professor. Wobei: Was ist, wenn dann der Fastnachtsverband Franken auf der Matte steht und sagt, Moment mal, ihr könnt euren popeligen Mundschutz doch nicht einfach "Maske" nennen. Diese sei bezeichnungsrechtlich seit dem Mittelalter geschützt. Nur ein gesichtsbedeckendes Narrenutensil dürfe seither als "Maske" bezeichnet werden. Sagt halt einfach "Schutz" dazu. Dann steht man da als armer Tor – und ist so klug als wie zuvor.
Knast für den "Lackkratzer"
Dann wollen wir zum Ende dieser zweiten Corona-Woche noch festhalten, dass der so genannte "Lackkratzer", der nachts über 400 Autos zerkratzt hat, nach 24 Prozesstagen in den Knast muss: zweieinhalb Jahre, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Und das wegen "Sachbeschädigung", ein Allerweltsdelikt – normalerweise was für den Amtsrichter. Der Herr Student hat's damit vor die Große Strafkammer gebracht. Das ist auch eine Leistung, ebenso dass er hunderte Autobesitzer gegen sich aufgebracht hat, die ihn eigentlich gar nicht kennen lernen wollten.
Ups, jetzt hab ich das Wort "Schutz" auch geschrieben...
"...Bei "Schutz" droht Bußgeld..." und: „...Wichtig ist, dass das Wort ‚Schutz‘ nirgends auftaucht. ...“. also gilt das auch für "Spuckschutz".
Außerdem gilt das nur, wenn Sie die Dinger auch anbieten/verkaufen. Sie müßten dann die Teile ja irgendwie nennen, wie z.B. "Biete ....masken, Stk *,*€" Dann müssen Sie bei der Beschreibung aufpassen. Wenn Sie nur für sich selbst und ihre Familie nähen, können Sie die nennen, wie Sie wollen.