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Zeug gibt‘s
Redaktion
 |  aktualisiert: 22.12.2015 14:45 Uhr

Ab wann wird eine Tiefgarage, in die einzufahren die Autofahrer eine Stadtmauer unterqueren müssen, zum Parkhaus? Eine anspruchsvolle Denksportaufgabe. Von einem Haus spricht man gemeinhin, soweit es überirdisch aufscheint und zugänglich ist. Das Unterirdische am überirdischen Haus heißt dann Keller. Darin bewahren die Leute oft ihre Kartoffeln und Waschmaschinen auf, gerne auch die Heizungsanlage und Autoreifen und alles, was sie eigentlich sowieso nicht mehr brauchen, sowie wegen der Kühle den einen oder anderen Kasten Bier .

Nun wird, wer den Bau der „Neuen Hadergasse“ aufmerksam verfolgt und das gewaltige, sehr tiefe Loch nach Abschluss der Erdaushubarbeiten gesehen hat, unschwer zu der Auffassung gelangt sein, dass es sich vielleicht um den tiefsten, unterirdischsten Keller handeln muss, der je in Schweinfurt ausgehoben worden ist. Er ist zur Aufbewahrung des ruhenden Verkehrs in diesem Teil der Stadt gedacht, ersetzt er doch das Parkhaus Hadergasse, das – vollständig oberirdisch gelegen – zweifellos ein Haus war. Im Gegensatz zu der Tiefgarage Kunsthalle, die am Freitag feierlich eröffnet wurde und viele Wochen lang auch so genannt worden war – bis vor wenigen Tagen.

Diese Woche nämlich hat der Herr Baureferent einem verdutzten Stadtrat, der an der Einfahrt „Parkhaus Kunsthalle“ gelesen hatte, die Metamorphose eines viele Meter tiefen „Souterrains“ zum Haus erklärt, und zwar so: Zumindest an der Hadergasse seien die Parkdecks „nicht vollständig unterirdisch“, und außerdem sei das Wort „Tiefgarage negativ belastet, weil viele damit die „Fahrt in ein dunkles Loch“ verbänden. Nun kommt das mit dem Loch (umgangssprachlich) der Wahrheit recht nahe, wobei dieses neue Parkloch prächtig ausgeleuchtet ist und über die schönsten Erlebnistoiletten der westlichen Hemisphäre verfügt.

Im Rathaus muss ein Kulturkampf um die Sprachschöpfung „Parkhaus Kunsthalle“ ausgebrochen sein. Bei der Eröffnung am Freitag bezeichnete OB Sebastian Remelé (der Kürze wg. Sebelé) die neue Parkstätte ungefähr 15 Mal betont und vorsätzlich als „Tiefgarage“. Weil, so der Herr Sebelé, man „die Dinge immer so bezeichnen sollte, dass sie den Inhalt wiedergeben“ – dieweil in seinem Rücken über der Einfahrt groß „Parkhaus“ prangte. Vor derselben Kulisse verlieh Pfarrer Rainer Fries der „Parkhaus-Tiefgaragen-Kunsthalle“ den kirchlichen Segen, und seine evangelische Kollegin sprach tief verunsichert von der „neuen „Park- oder Tiefgarage“, was quasi doppelt falsch ist. Viel schlimmer kann die babylonische Sprachverwirrung auch nicht ausgefallen sein.

Schließlich darf nicht unerwähnt bleiben, dass diese Woche ein (angeblich gewesener) Freund des Rauschgifts und des Alkohols einen Termin vor dem Schöffengericht hatte – wegen Diebstahls und Dealerei. Geklaut hatte der Mann in einem Supermarkt zwei Flaschen Bier – zum Verkaufspreis von 1,06 Euro. Mit Billigbier, meinte der Richter, bestrafe sich der Delinquent ja eigentlich selbst. Die richterliche Strafe kam aber trotzdem noch dazu: zehn Tagessätzen a 30 Euro = 300 Euro. Dafür hätte er 159 Billigbiere kaufen können.

 
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