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WERNECK
Zehnte Änderung seit 1977
Gerald Gerstner
 |  aktualisiert: 25.11.2015 03:37 Uhr

Seit seiner Genehmigung 1977 ist der Flächennutzungsplan des Markts Werneck neunmal geändert worden, zuletzt 2010. Seitdem haben sich wieder eine Reihe von Veränderungen ergeben, die eine erneute Aktualisierung erfordern.

Wie Bürgermeisterin Edeltraud Baumgartl in der Gemeinderatssitzung erklärte, müssen die Ausweisung des Baugebietes in Mühlhausen, die Baugebietserweiterung in Schleerieth oder Änderungen aus den Flurbereinigungsverfahren Ettleben, Werneck und Zeuzleben eingearbeitet werden.

Der Rat sprach sich einstimmig dafür aus, das Bauleitplanverfahren für diese nunmehr zehnte Änderung auf den Weg zu bringen. Damit beauftragt wird das Büro Hahn aus Bad Kissingen, das bereits 2007 die letzte Überarbeitung des Flächennutzungsplanes vorgenommen hat.

Beschlossen wurde zudem eine Änderung der Wasser- und Abwassersatzung. Darin war geregelt, dass die für ein unbebautes Grundstück festgesetzten Beiträge bei einer späteren Bebauung neu berechnet werden müssen und ein sich hieraus ergebender Rückzahlungsbetrag zu verzinsen ist. Dieser Verzinsungs-Passus wird nun in beiden Satzungen gestrichen, womit die Gemeinde einer Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages folgt.

Erweiterung der Biogasanlage

Im Juli hatte der Gemeinderat den Planentwurf für die erste Änderung des Bebauungsplans Biogasanlage Ettleben gebilligt und die öffentliche Auslegung der Planung auf den Weg gebracht. Von 25 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange hatten 17 keine Einwände. Die weiteren Träger gaben Stellungnahmen ab.

Im Wesentlichen geht es bei der Änderung um eine Erweiterung der Fläche der Biogasanlage. Im Hinblick auf eine spätere Leistungserhöhung der Anlage soll im Zuge der Änderung auch die zulässige Höhe der beiden Gärrestelager (in denen das Gas gespeichert wird) von derzeit 14 auf 20 Meter geändert werden.

Das Landratsamt hatte darauf hingewiesen, dass der Betrieb der Störfallverordnung unterliegt. Ergänzt wird deshalb der Umweltbericht im Sinne der Seveso-II-Richtlinie. Insbesondere werden Angaben zu schweren Unfällen eingefügt, die eine Beurteilung des Gefährdungspotenzials auf Mensch und Umwelt ermöglichen. Angemerkt wird zugleich, dass die Biogasanlage bereits seit einigen Jahren betrieben wird und in großer Entfernung zu Ettleben steht.

Der Zweckverband Rhön-Maintal-Gruppe hatte auf die Lage der Biogasanlage im Einzugsbereich der Trinkwassergewinnung Ettleben hingewiesen. Hier wird auf die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes verwiesen, wonach durch die Erweiterung der Anlage kein zusätzliches Gewässergefährdungspotenzial entsteht.

Das Straßenbauamt Schweinfurt will dem Vorhaben nicht zustimmen. Der Grund: Die im Bebauungsplan 2011 festgeschriebene Asphaltierung der landwirtschaftlichen Wege im Einmündungsbereich zur B 19 und der B 26 auf einer Teillänge sei bisher nicht erfüllt. Die Wegebefestigung soll nun bis Frühjahr 2016 erfolgen.

Der Gemeinderat billigte einstimmig den überarbeiteten Bebauungsplan, der nun erneut ausgelegt wird.

 
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