"Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)", so lautete der zweite Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung in Kolitzheim. Dabei war die Verordnung erst 2018 aktualisiert worden.
Die Gemeinde Kolitzheim hatte damals eine Musterverordnung unverändert übernommen. Inzwischen hat ein Gericht jedoch geurteilt, dass eine Gemeinde ihre Räum- und Streupflicht für "selbständige Gehwege" nicht auf Anlieger abwälzen kann. Als "Selbständige Gehwege" werden Fußgängerwege bezeichnet, die nicht am Rande einer Straße verlaufen. Aus formalen Gründen musste daher diese Verordnung neu beschlossen werden, auch wenn sie bis auf das Datum der Beschlussfassung unverändert bleibt.
Diskussionen gab es um die Streumittel, die verwendet werden sollen. In der Verordnung ist festgelegt, dass glatte Flächen "mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (zum Beispiel Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen sind", oder das Eis müsste beseitigt werden. Nur bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen, "ist das Streuen von Tausalz zulässig". Die Frage von Gemeinderätin Ulrike Bach, welche Streumittel der Bauhof verwendet, konnte Bürgermeister Horst Herbert nicht aus dem Stegreif beantworten. Er gehe davon aus, dass dieStreumittel den Vorgaben der Verordnung entsprechen, werde sich aber kundig machen.
Bach regte an, den Neuerlass der Verordnung zum Anlass zu nehmen, Bürger dafür zu gewinnen, kein Streusalz zu verwenden. Sie verwies auch darauf, dass die Bürger selbst eine gewisse Vorsorge treffen müssten, sich vor Stürzen zu sichern. Mike Endres fragte nach Alternativen zu Streusalz. Reinhard Heck berichtete, dass die Verwendung von Split sich in österreichischen Gemeinden bewährt habe. Matthias Schöpf gab zu bedenken, dass die Verwendung von Sand oder Split für Rollstuhlfahrer oder Rollatorbenutzer Gefahren bergen könne. Dennoch könne man im Amtsblatt darauf hinweisen, dass man möglichst nicht ätzende Stoffe verwenden solle oder ausführlicher informieren, welche Streumittel alternativ verwendet werden könnten.
Haushalt umfasste 2020 rund 19 Millionen Euro
Die Bekanntgabe des vorläufigen Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2020 eröffnete Bürgermeister Herbert mit der Feststellung, dass die Gemeinde bisher noch keine Finanzausfälle zu verzeichnen habe. Er informierte – mit Blick auf die Gemeinderäte, die neu im Gremium sind – dass alle Buchungen abgeschlossen seien und nur noch interne Umbuchungen vorgenommen würden, die das Ergebnis nicht verändern. Der Rechnungsprüfungsausschuss nehme dann die Kontrolle vor, danach werde das endgültige Ergebnis festgestellt. Damit sei im März zu rechnen.
Kämmerer Werner Knobblach erläuterte, dass zum Beispiel die vom Bauhof erbrachten Arbeitsstunden noch den einzelnen Einrichtungen zugeordnet und dort verbucht werden müssten. Das wirke sich zum Beispiel auf die Wassergebühren aus. Diese Zuordnungen könnten erst nach Jahresende gemacht werden.
Der Verwaltungshaushalt belaufe sich auf 11, 3 Millionen Euro. Der Überschuss von 2, 1 Millionen Euro sei durch Mehreinnahmen bedingt und durch Maßnahmen, die eingeplant waren, aber nicht durchgeführt werden konnten. Der Vermögenshaushalt beläuft sich auf 7,6 Millionen Euro. Somit verfüge die Gemeinde über solide Finanzen. Die laufenden und geplanten Bauvorhaben (Feuerwehrhaus Unterspiesheim, Kindergarten Unterspiesheim, Erwerb von Grundstücken für Neubaugebiete, Schulhausneubau) würden die Rücklagen jedoch bald aufzehren, sodass man 2023 etwa 2, 3 Millionen Euro Kredit aufnehmen müsse.