
Das jüngste Hochwasser hat auch im Landkreis Schweinfurt, und hier besonders in der Region um Gerolzhofen, erhebliche Schäden angerichtet. Wie berichtet, gibt es jetzt auch für betroffene Bürgerinnen und Bürger Soforthilfen vom Freistaat. Bayernweit werden bis zu 50 Millionen Euro Soforthilfe ausgezahlt.
"Wir lassen die Menschen in dieser schweren Situation nicht im Stich. Wir helfen schnell und unbürokratisch – aufwändige Nachweise sind nicht erforderlich", kündigt der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker in einer Pressemitteilung an. Doch wie sehen die Details der Hilfe aus?
Zerstörter Hausrat
Zur Linderung der ersten Not wird eine Soforthilfe, zum Beispiel für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat, von bis zu 5000 Euro an betroffene Haushalte ausgezahlt. Hinzu kommt eine Soforthilfe für Ölschäden an Gebäuden von bis zu 10 000 Euro. Bei Versicherbarkeit der Schäden gilt für Nichtversicherte jeweils ein Abschlag von 50 Prozent. Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet.
Wie kommen Geschädigte jetzt an die Gelder? Ansprechpartner für die Auszahlung der Gelder ist laut Finanzministerium zunächst das Landratsamt Schweinfurt. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung oder kann nach Absprache aber auch in bar erfolgen.
Anträge im Internet
Die Anträge sowie Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung können betroffene Bürgerinnen und Bürger im Internet unter www.landkreis-schweinfurt.de/soforthilfe2021 oder über die Startseite des Landratsamts Schweinfurt abrufen. Ausgefüllte Anträge können dann beim Landratsamt Schweinfurt, Sachgebiet 30 "Kommunales und Ordnungsaufgaben", schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Wichtig dabei: Die Anträge müssen bis spätestens 30. September 2021 vorliegen.
In besonderen Fällen, in denen Menschen durch die Überschwemmungen in existenzielle Notlagen kommen, sind noch umfangreichere Hilfen seitens des Freistaats möglich. In diesen Fällen können durch Zuschüsse aus dem so genannten Härtefonds bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden. Die Staatsregierung stellt auf diese Weise sicher, dass durch derartige Unglücksfälle niemand tatsächlich in seiner Existenz gefährdet wird.
Es ist grundsätzlich eine parallele Beantragung nach der Richtlinie für Soforthilfe und – bei existenzbedrohender Situation – nach der Härtefondsrichtlinie möglich. Die Soforthilfe wird bei eventueller Gewährung weiterer Finanzhilfen für denselben Zweck angerechnet, teilt das Landratsamt Schweinfurt mit.
Steuerminderung
Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen greifen verschiedene steuerliche Maßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen. So können im Einzelfall Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gestreckt werden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich.
Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner dafür ist das zuständige Finanzamt.