Die Lage am Main, die aufsteigenden Weinberge, aber besonders der Altort mit seinen historischen ortsbildprägenden Gebäuden und dem Marktplatz als zentrales Herzstück prägen Wipfeld. Der Erhalt dieser identitätsstiftenden Mitte ist seit 1996 per Gestaltungssatzung geregelt, entspricht allerdings heute nicht mehr den aktuellen Anforderungen und muss überarbeitet werden.
Seit kurzem ist daher Stadtplanerin Sylvia Haines-Leger vom gleichnamigen Würzburger Architekturbüro mit der Überarbeitung der Gestaltungssatzung für den Altort und der Erstellung eines Gestaltungshandbuches mit den neusten Förderrichtlinien und möglichen Sonderabschreibungen betraut.
Mit einer auf die relevantesten Themen begrenzten Präsentation stellte sie sich und einen ersten Entwurf des Handbuches jetzt im Gemeinderat vor – ein wichtiger Schritt zur Schaffung einer gemeinsamen Grundlage für den Erhalt ortsbildtypischer Strukturen bei gleichzeitiger städtebaulicher, gestalterischer und funktionaler Verbesserung und Weiterentwicklung des Altortes.
Sondersituation mit Solaranlagen
Während die Satzung den Mindeststandard definiert und die Gestaltung im Geltungsbereich rechtsverbindlich regelt, enthält das Handbuch zusätzlich viele wünschenswerte Empfehlungen, die Anregungen für ortstypische Gestaltungsmöglichkeiten für Gebäude und Freiflächen aufzeigen, sowie kommunale Förderprogramme bei privaten Sanierungsmaßnahmen festlegen - eine Orientierungshilfe bei der Ausgestaltung von Sanierungsmaßnahmen, die auch Gestaltungspielräume inkludiert, die sich hauptsächlich auf den außerhalb des denkmalgeschützten Ensembles und im vom öffentlichen Raum nicht oder nur geringfügig einsehbare Bereiche beziehen, um auch im Altort moderne Wohnformen realisieren zu können.
Als Sondersituation, die gerade viele Kommunen beschäftigt, bezeichnete die Stadtplanerin Solaranlagen, für die es mittlerweile verschiedene Möglichkeiten gibt, wichtig – so die Planerin – ist die Schaffung homogener Dachlandschaften durch die formschlüssige Anordnung von Modulen auf dem Dach, aber auch an Balkonen.
Letztendlich geht es im Rahmen der laufenden städtebaulichen Sanierung darum, so die Stadtplanerin, Wege zu finden, mit denen sich alle wohlfühlen. Es gilt abzuwägen, wie großzügig die Vorgaben gesteckt werden; die neuen Gestaltungsspielräume lassen Platz für Kompromisse. Es gilt Bestandsschutz, bei baulichen Änderungen greift dann die Satzung. Über Förderprogramme werden Anreize geschaffen und Wipfeld muss entscheiden, wie es sich da in punkto Förderhöhe positioniert.
Ortsbegehung und Bürgershop
Bis Ende des Jahres, hofft Sylvia Haines-Leger, könnte das Handbuch mit der überarbeiteten zeitgemäßen Gestaltungssatzung, den Empfehlungen und dem Kommunalen Förderprogramm für Förderungen und steuerliche Vergünstigungen in den Druck gehen. Davor stehen noch verschiedene Maßnahmen auf dem Programm, wie die Planerin erläutert.
Einen hohen Stellenwert im Prozess hat die Bürgerbeteiligung und so ist im nächsten Schritt am 16. Juli auf Einladung von Gemeinde und Planungsbüro eine Ortsbegehung mit einem anschließendem Bürgerworkshop (18 Uhr) geplant; alle Bürgerinnen und Bürger, die an der Gestaltung Wipfelds interessiert sind und ihre Ideen einbringen möchten, treffen sich um 17 Uhr am Marktplatz.
Im September stehen dann die Billigung der Entwurfsfassung, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit anschließender Abwägung der Stellungnahmen, sowie dann im November der finale Satzungsbeschluss, sowie die Bekanntmachung an.