Bei allen Bürgerversammlungenen – ausgenommen der in Üchtelhausen – hatte die neue „Bürgerinitiative gegen Windkraftanlagen in der Gemarkung Ebertshausen und im Wald der Waldgenossenschaft Hesselbach“ ihre Flyer ausgelegt und um Unterstützer geworben. Einzig in Zell gab es Reaktionen, und diese waren kritisch. Bei der Bürgerversammlung in Madenhausen fühlte sich Jan de Boer deshalb berufen, die Anwesenden „umfassend zu informieren“.
Er stellte Bürgermeisterin Birgit Göbhardt zunächst Fragen, die diese beantwortete. Fünf Anlagen sind demnach im Wald von Ebertshausen geplant. Sie sollen 1300 Meter von der Bebauung Madenhausens entfernt stehen und eine Nabenhöhe von 140 Meter haben. Dazu kämen die Rotoren mit noch einmal 60 Metern, sagte Göbhardt.
Über die Höhe der Windräder kam es dann zu heftigen Auseinandersetzungen. Nach der 10H-Regelung müssten die Anlagen zwei Kilometer von den Häusern entfernt sein, forderte de Boer. Das greife nicht, erklärte Geschäftsleiter Harald Mantel. Denn die 10H-Regelung diene auch dazu, die Planungshoheit der Gemeinden zu stärken und ermögliche Ausnahmen durch einen entsprechenden Bebauungsplan.
„Wie ist der Planungsstand?“, wollte de Boer wissen. Noch sei nichts entschieden, betonte Mantel, der Gemeinderat müsse erst einmal einen Bebauungsplan aufstellen, der dann sowohl den Trägern öffentlicher Belange als auch den Bürgern zur Einsicht vorgelegt werde. Dann habe jeder Bürger die Möglichkeit, Stellung zu beziehen und seine Bedenken vorzubringen.
Welche Einnahmen bringen diese Anlagen der Gemeinde, wollte de Boer weiter wissen. Allein aus der Verpachtung der Flächen geschätzte 60 000 Euro, dazu komme noch die Gewerbesteuer, erklärte Göbhardt. „Wer hat festgelegt, dass die Windräder 200 Meter hoch werden?“, bohrte de Boer nach, es gebe dazu keinen Gemeinderatsbeschluss. Er unterstellte der Verwaltung, dies „ohne Mandat“ getan zu haben. Bernd Lindemann erklärte, die Ebertshäuser Bürger hätten sich bereit erklärt, vier bis fünf Windräder in ihrem Wald aufstellen zu lassen, aber man sei dabei von 152 Metern Höhe ausgegangen. Die Bürger seien nicht informiert worden, dass die Windkraftanlagen jetzt 200 Meter hoch werden. Er forderte die Gemeinde auf, den Betreibern die alte Höhe vorzuschreiben oder einen Abstand von zwei Kilometern einzuhalten.
Die Bürgermeisterin versuchte zu erklären, dass Windräder wie das von Hesselbach nicht mehr auf dem neuesten Stand der Technik seien und dass keiner diese 200 Meter Höhe beschlossen oder genehmigt habe, das sei einfach Stand der Entwicklung. „Wir sind alle für Windkraft, aber auch für eine saubere Natur und Lebensqualität für die Madenhäusener“, versicherte de Boer und malte ein Schreckensszenario an die Wand: Junge Familien würden wegziehen, „die Sterberate wird steigen, die Geburten zurückgehen“. Jetzt fragte Fred Conrad nach, ob sich die Unterzeichner der Bürgerinitiative eigentlich schon mal die Gefahren des Kernkraftwerks bewusst gemacht hätten.
Göbhardt schaute noch einmal auf die Entwicklung zurück. Als der erste Regionalplan auf dem Tisch gelegen habe, habe sich die Verwaltung vehement bemüht, die Zahl der Vorranggebiete einzuschränken, vor allem habe man dafür gesorgt, dass Ebertshausen nicht rundum eingekreist werde. Damals seien auch noch 800 Meter Abstand zur Bebauung vorgeschrieben gewesen, was die Gemeinde von sich aus „am Rande der Legalität“ auf 1200 Meter erweitert habe, sagte Mantel. Als der Flächennutzungsplan auslag, habe das keinen interessiert, betonte die Bürgermeisterin. Von vorneherein sei doch klar gewesen, dass das Windrad von Hesselbach nicht mehr Stand der Technik sei und Windräder, die im Wald stehen, höher werden müssen.
Aber die Höhe der Windkraftanlage sei genau das, „wo sich die Ebertshäuser verheizt fühlen“, erklärte Lindemann. Bei dieser Höhe hätte die Gemeinde aussteigen müssen. Göbhardt betonte, dass sie Bürgermeisterin der Gesamtgemeinde sei und das Wohl aller Bürger im Auge behalten müsse. Eine Gemeinde, die sonst keine Chance auf Gewerbeansiedlung habe, müsse solche Möglichkeiten eben nutzen.
Letztes Jahr sei noch der Brönnhof als möglicher Standort im Gespräch gewesen, erinnerte Georg Weidinger, doch dieser sei jetzt ja zum Weltnaturerbe erklärt worden. Aber die Strutwiese und der Ebertshäuser Wald seien ebenso wertvoll wie der Brönnhof.
Norbert Brand fragte noch einmal genau nach. „Wenn die Gemeinde den Abstand von zwei Kilometern einhalten würde, dann kämen die Windräder nicht auf Gemeindegrund, oder?“ Bei diesem Abstand gebe es überhaupt keine Windkraftanlagen, erklärte Göbhadt. Brand folgerte daraus: „Die Madenhäuser müssen die Kröte halt einfach schlucken.“
Wir in Unterfranken haben doch den Verstand verloren, uns hier als Energierettungshelden aufzuspielen in einer erwiesenermaßen eher windschwachen Gegend! Mag ja sein, dass aufgrund Grafenrheinfeld hier eine größere Affinität für Windkraft herrscht, aber diese ist von Erbaufirmen eiskalt ausgenutzt worden, die nach Fukushima auf einmal wie Pilze aus dem Boden geschossen sind (und zum Teil schon wieder pleite, wie Juwi).
Die 10-H-Regel wurde nicht umsonst eingeführt, denn die nächste Generation von Windrädern ist schon 225 Meter hoch.
In Volkershausen wurden sie genauso beschissen. Da wurde schon vor Fukushima über Windräder nachgedacht, aber nur über 110 Meter hohe. Und nun haben sie die Riesenmonster da stehen, die mit ihren Riesen Rotoren auch noch entsprechend Krach machen. Aus Rothhausen soll deswegen schon jemand fort gezogen sein.
Die nächste Generation Windräder darf 300 m hoch sein.
Die EU fördert bereits die Entwicklung
im Vergleich: WKA doppelt so hoch wie der Kölner Dom
Fazit: so manche Region dürfte sich zum Windgrab entwicklen.
Der "Intelligenz" unserer "Energierexperten" darf hierfür gedankt werden.
Weder zu Infraschall noch zu Windkraft noch zu ICD-10-GM2010-Code T75.2. gibt es dort Einträge.
Da hat sich wohl ein Windkraftgegner etwas einfallen lassen und viele plappern es nach. Solange ich keine URL bekomme, bleibe ich bei dieser Meinung.
Auch Bürgermeisterin Birgit Göbhardt und die Gemeinderäte sollten diesen Unsinn nicht glauben. Zumal von den Windkraftgegnern in der Versammlung noch mehr Unsinn behauptet wurde. Auch bei den Kommentaren gibt es unbewiesene Behauptungen.
2.Info-Blatt -Gesundheitliche Risiken von Schall/Infraschall durch Windkraftanlagen
www.buergerinitiative-gegen-wind.de/gesundheitliche-risiken/schall-infraschall.html
3. VERNUNFKRAFT -Ausgabe: 22.09.2014,
www.vernunftkraft.de/de/wp-content/uploads/2014/09/Lizenz.pdf
4.22.08.2014, Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit
Sitz in Hannover: Mindestabstand von 20 km einer WKA zu IMS-Station
www.baubiologie-regional.de/news/Windkraftanlagen-st...
(beachte hierzu Tierweltleben im Boden)
5. Prof. Dr. Michael. Elicker, Staatsrechtler Vermindert sich die erzielbare Miete durch
Errichtung von WKA, hat eine Herabsetzung des Einheitswertes nach § 82 Abs. 1 Satz
2 Nr. 1 BewG zu erfolgen, was der Bundesfinanzof bereits mit Beschluss vom
22.06.2006 (Az. // B 171/05) für den Fall der Beeinträchtigung des Grundstückswerts durch WKA erkannt hat.
Eine "Abwrackprämie" dürfte kommen!!
wonach haben Sie eigentlich genau gesucht? Sie schreiben, Sie haben keine Einträge gefunden.... beschreiben, Sie bitte welcher Art von Einträgen Sie gesucht haben, dann kann man auch darauf antworten.
Sie schreiben dass "... in der Versammlung noch mehr Unsinn behauptet wurde..." und "...bei den Kommentaren gibt es unbewiesene Behauptungen...."
Bitte werden sie doch etwas konkreter; vielleicht kann ja jemand diesen "Unsinn" erklären und vielleicht sogar belegen. Wenn nicht, kann ich Ihren Kommentar nur als "Polemik" einstufen.
Lesen allein genügt nicht, man muss das Gelesene auch verstehen. Für ihr Verständnis:
Ich habe auf der Internetseite des „Gemeinsamen Bundesausschusses“ (G-BA) im Suchfeld eingegeben „Infraschall“ und suchen angeklickt. Dann später „Windkraft“ und suchen angeklickt. Dann nochmals später „ICD-10-GM2010-Code T75.2“ und nochmals suchen. Bei allen drei Suchwörter erschien dann: „Ihre Suche führte zu keinen Ergebnissen.“
Unsinn ist z.B. die Frage, wer hat die 200 Meter festgelegt hat. Der Antragsteller beantragt eine Windkraftanlage. Dazu bedarf es keiner Festlegung von der Gemeinde.
Unsinn ist auch, dass 10H immer gilt.
Unsinn sind auch die Aussagen, dass durch Windkraft „die Sterberate wird steigen, die Geburten zurückgehen“
Falsche Behauptungen von Kommentatoren:
„Du kannst nach München fahren und nach Stuttgart fahren ohne ein einziges Windrad zu sehen.“
Vielen Dank an radfahrer! Er hat sich zumindest die Mühe gemacht „Belege“ und Links zu nennen. Auf den ersten Blick darauf, scheint das meine Aussage „…viele plappern es nach.“ zu bestätigen. Vielleicht werde ich das in den nächsten Tagen noch erläutern.
Nichtsdestoweniger ist es Tatsache, dass in dem von einem grünen Ministerpräsidenten geleiteten Land Baden Württemberg 2014 nur ein einziges Windrad in Betrieb genommen wurde.
Und die Betroffenen bei uns kriegen trotz der Belastung den Strom keinen Cent günstiger, als die Großstädter!
Und vielleicht sollte man mal abwarten welche Ergebnisse aktuelle , laufende
gute ( doppeltblinde, randomisierte) Endpunktstudien zum Thema Infraschall
(leider im Ausland, USA,Skandinavien) in ein paar Jahren ergeben.
Bevor wir unser Land weiter hemmungslos ,großflächig zuspargeln.
Friede, Freude, Eierkuchen würde den Menschen beim Bau der dt.AKW´s auch
versprochen.Ich mein ja nur.
"Windanlagen am Rhein sind windige Geschäftemacherei"; Nähers siehe unter:
www.biromantischerrhein.de/argumente/wirtschatlich-planen
künftige Investitionen zur Entwicklung von Speichertechnologien verwenden!
Im Vorspanntext der BI heißt es „Das Ergebnis der umfassenden Analyse zur Wirtschaftlichkeit der letzten 10 Jahre bei 1150 Windparks …“. Das ist falsch! Laut Präsentation liegen Jahresabschlüsse nur von 175 Windparks vor! Für eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit müsste man zudem die ganze Laufzeit von 20 Jahren zugrunde legen!
Dann wird der Satz zitiert „In 82% der Jahresabschlüsse lagen die Umsatzerlöse unter den im Prospekt versprochenen Werten.“ Das sagt aber nichts über den Stromertrag aus. Der wird mit 86 % der prospektierten Umsätze angegeben. Das heißt der Ertrag lag 14 % unter den Erwartungen.
Folgendes Zitat habe ich gar nicht gefunden: „50% der Onshore-Windparks (auf dem Festland) laufen so schlecht, dass die Anleger froh sein können, wenn sie das Geld wieder zurück bekommen.“ Das hieße aber, dass niemand Geld verloren hat und 50 % der Anleger eine Rendite bekommen haben.
Das Ergebnis ist also keineswegs vernichtend! Es ist aber auch nicht berauschend.
Aus den in anderen Artikeln genannten Lügen will ich hier nur eine herausgreifen. Die BI behauptet „Windkraftanlagen in schwachwindigen Regionen … machen Strom in Deutschland teuer…“ und
„Mit den Steuern für die Windsubventionen an unsinnigen Standorten.“ Richtig ist: es gibt keine Steuergelder für Windkraftanlagen! Und: Nur abgelieferte Kilowattstunden werden nach dem EEG vergütet.
Von den Problemen unter denen Mensch und Tier zu leiden haben brauch man inzwischen gar nicht mehr zu reden, interessiert niemanden aus der großen und kleinen Politik mehr.
bestätigt werden.
Bis jetzt wars nur "billige Bauernfängerei", die sich im weiteren Forgang zur
"Abwrackprämie" entwickeln dürfte.
Windgeschwindigkeit von 7,1 m/sec. noch Verluste.
Die "Planer" im Planungsverband dürften somit ein Opfer der Subventionspolitik
geworden sein. Denn die Freigabe von WKA in Schwachwindgebieten läßt am
gesunden Menschenverstand zweifeln; bzw. die "Plane"r sind ihrer Geldgier verfallen.
Offener Brief Deutsches Ärzeteforum: Mindestabstand 2000 m erforderlich, bzw.
10H-Regel auf keinen Fall unterschreiten.
Bundesauschuss aller Krankenkassen: Kennziffer für die Anerkennung der
Gesundheitsschäde durch Infraschall verursacht durch WKA-Anlagen:
ICD-10-GM2010-Code T75.2.
Diese WKA Energiewende spricht für die Intelligenz unserer Politik