In circa einem Kilometer Entfernung von Vasbühl ist auf der Gemarkung von Kaisten der Bau einer Windkraftanlage geplant. Die Gesamthöhe mit Rotor beträgt 238,6 Meter, die Nabenhöhe 164 Meter. Als Eigentümer mehrerer Wege und eines Grabens in der Nähe des geplanten Standorts war die Gemeinde Werneck vor einem Jahr bereits um Zustimmung zu dem Vorhaben angefragt worden. Dies hatte der Gemeinderat mit Verweis auf die 10-H-Regelung mit großer Mehrheit abgelehnt.
Erneut auf der Tagesordnung stand das Vorhaben der Mainova Windpark Kaisten GmbH jetzt bei der Jahresabschlusssitzung. Als Träger öffentlicher Belange war die Gemeinde vom Landratsamt um eine Stellungnahme zur beantragten Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb der Windkraftanlage angefragt worden. Der geplante Standort der Anlage läge in einem von der Gemeinde Wasserlosen bereits 2006 im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gebiet für die Windkraftnutzung.
In der Diskussion des Gemeinderats bildete die Nähe zu Vasbühl den Hauptkritikpunkt. Da bereits mehrere Windräder sehr nahe am Ort stünden, sei die dortige Bevölkerung besonders sensibilisiert, meinte etwa Hans Spahn. Entsprechend der 10-H-Regelung müsste ein Mindestabstand von fast 2,4 Kilometern eingehalten werden. Dem hielten mehrere Räte entgegen, dass aufgrund der Topografie – zwischen dem Dorf und dem geplanten Windradstandort liegt ein Hügel – weder mit Schlagschatten noch mit Lärmauswirkungen zu rechnen sei.
Matthias Schmittfull äußerte die Befürchtung, dass bei einer Zustimmung auch andernorts die 10-H-Regelung fallen könnte. Johannes Weiß merkte an, dass aus seiner Erfahrung diese sowieso nur noch auf dem Papier existiere und die Politik nicht mehr dahinter stehe.
Stellungnahme mit Einwänden
In einem weitergehenden Beschlussvorschlag sprachen sich elf Gemeinderäte schließlich dafür aus, keine Einwände geltend zu machen. Die Mehrheit, nämlich 13 Räte, lehnte dies aber ab. Damit wird die Gemeinde eine Stellungnahme mit Einwänden gegen das Windradvorhaben abgeben.
Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes am westlichen Ortsrand von Zeuzleben aus. Der Antragsteller will auf dem Grundstück im Außenbereich eine landwirtschaftliche Halle abreißen und ein Einfamilienhaus bauen. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens und die Erschließung wird der Antragssteller übernehmen. Auf Vorschlag von Gemeinderat Erich Eichelmann wird das Baugebiet die Bezeichnung "Stengigweg" erhalten.
Für ein ebenfalls von einem Zeuzlebener beantragtes 6800 Quadratmeter großes Baugebiet in der Nähe des Friedhofs hatte der Gemeinderat bereits 2010 einen Aufstellungsbeschluss getroffen. Wegen der Flurbereinigung kam das Verfahren aber nicht zum Abschluss und wurde 2018 neu aufgerollt. Im Rahmen der erfolgenden Bürgerbeteiligung gab es massive Einwendungen von Anwohnern, vor allem wegen dem befürchteten Verkehr in der Straße "An der Kiesgrube", erläuterte Bürgermeister Sebastian Hauck.
Als Lösung habe der Architekt des Antragstellers vorgeschlagen, den nördlichen Bereich des geplanten Baugebietes in Richtung Bundesstraße B26 zu verlegen und eine weitere Zufahrt zum Baugebiet von der Bundesstraße (bereits innerorts) am Friedhof vorbei zu planen. Dies würde die Zufahrt über die Straße "An der Kiesgrube" entlasten. Nach Rücksprache der örtlichen Gemeinderäte wären fast alle Anwohner damit einverstanden.
Nur eine Gegenstimme
Bei einer Gegenstimme sprach sich der Gemeinderat dafür aus, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "An der Kiesgrube" unter Berücksichtigung des Veränderungsvorschlags auf den Weg zu bringen.
Bekannt gab der Bürgermeister, dass die Firma KAKO aus Werneck mit der Installation einer Heizung im Feuerwehrhaus Eckartshausen beauftragt wurde.