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Schweinfurt
Wieder Maskenpflicht in der Innenstadt
Die Corona-Maskenpflicht gilt jetzt auch wieder in der Spitalstraße und weiteren Straßen der Innenstadt.
Foto: Stefan Pfister | Die Corona-Maskenpflicht gilt jetzt auch wieder in der Spitalstraße und weiteren Straßen der Innenstadt.
Horst Breunig
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:53 Uhr

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Schweinfurt hat deutlich zugenommen. Laut Robert-Koch-Institut lag der Inzidenzwert der Stadt Schweinfurt am Dienstag bei 189. Die Stadt ergreift daher weitere Maßnahmen zur Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und zur Unterbrechung von Infektionsketten. Ab 24. März gilt daher eine neue Allgemeinverfügung auf Grundlage der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Die Stadt gab in einer Pressemitteilung die Einzelheiten bekannt: Der Konsum von Alkohol ist auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich ganztägig untersagt. Der Innenstadtbereich wird durch folgende öffentliche Straßen bzw. Grünanlagen begrenzt, wobei diese jeweils noch zum Innenstadtbereich zählen: Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach. 

Neu ist eine Ausweitung der Maskenpflicht in der Innenstadt. Galt diese bislang ausschließlich in der Keßlergasse ist nun zusätzlich auch in folgenden Straßen eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen: Spitalstraße, Kronengässchen, Georg-Wichtermann-Platz, Lange Zehntstraße ab/bis Einmündung Stepfgasse, Roßmarkt (bis zu den jeweiligen Einmündungen der Manggasse, Wolfsgasse, Jägersbrunnen und Hohe Brückengasse) und Rückertstraße ab/bis Einmündung Burggasse. Diese Regelungen gelten vorerst bis 6. April.

Die Stadtverwaltung wird das Infektionsgeschehen weiter kritisch beobachten und etwa erforderliche weitergehende Schritte einleiten. Weitere Informationen und alle gültigen Rechtsgrundlagen sind auf www.schweinfurt.de jederzeit einsehbar.

Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) mitteilt, lag die Gesamtzahl der positiv auf Covid-19 getesteten Personen in Stadt und Landkreis Schweinfurt am Dienstag bei 5247 (Landkreis 3540 (+11) im Vergleich zum Vortag / Stadt Schweinfurt 1707 (+13)). Die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liegt im Landkreis Schweinfurt den Berechnungen des RKI zufolge bei 51,1 (Stadt Schweinfurt 189,0). Das Gesundheitsamt Schweinfurt vermeldet keine neuen Todesfälle in Zusammenhang mit einem positiven Coronabefund. Die Zahl der Todesfälle liegt bei 175 (Landkreis 110 / Stadt Schweinfurt 65).

 
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  • Walger14591609
    Vor allem weiß das Personal hoffentlich um die anhängigen Verfahren gegen einige dieser Atteste am Fließband ausstellenden Ärzte und weiß solche Gesundheitszeugnisse dann entsprechend zu würdigen.
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  • Ich hoffe doch, dass das Personal um die Ausnahmen per Attest weiß.
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