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Bergrheinfeld
Weshalb die Bürgerinitiative gegen SuedLink am Widerstand gegen den Netzausbau festhält
Bearbeitet von Irene Spiegel
 |  aktualisiert: 02.01.2024 02:41 Uhr

Die Planfeststellungsverfahren für die Stromtrasse SuedLink laufen. Warum die Bürgerinitiativen in der Region aber weiterhin gegen die Netzausbaupläne mobil machen, darüber informierte die Bergrheinfelder Bürgerinitiative (BI) gegen SuedLink bei einem Vortragsabend im Pfarrheim. Im zweiten Teil des Abends ging es um die Kommunale Wärmeplanung. Die nachfolgenden Informationen sind einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative Bergrheinfeld entnommen.

Der Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann wies in seinen Ausführungen zum aktuellem Trassenstand darauf hin, dass seinen Recherchen nach bislang nur zwei von insgesamt 14 Abschnitten der Stromtrasse SuedLink genehmigt seien: der Anfangspunkt (Elbquerung im Norden) und der Endpunkt (Bad Friedrichshall/ Großgartach). Für die restlichen Abschnitte der 700 Kilometer langen Leitungstrasse würden erst die Planunterlagen erstellt.

Man gehe davon aus, dass frühestens 2028 eine teilweise Inbetriebnahme erfolgen werde. Da mit Klagen zu rechnen sei, kann nach Einschätzung von Rechtsanwalt Baumann der Strom bestenfalls ab 2030 fließen.

Baumann wies darauf hin, dass mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens für die Flächen in der Trasse eine gesetzliche Veränderungssperre in Kraft tritt. Das werde die betroffenen Ortsteile und Aussiedlungen in ihren zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten "massiv einschränken", glaubt er, insbesondere die Landwirtschaft werde das zu spüren bekommen.

Aktuell laufen laut Baumann Verhandlungen der Firma Tennet mit dem Bundeswirtschaftsministerium auf Übernahme der Stromtrassen. In Anbetracht der Haushaltslage des Bundes sieht er damit die Finanzierung von SuedLink infrage gestellt. Baumann befürchtet, dass der Strom noch teurer werden kann. Denn alle Kosten müssten über Netzentgelte und damit von den Verbraucherinnen und Verbrauchern abgedeckt werden.

Kommunale Wärmeplanung bis Mitte 2028

Rainer Kleedörfer, 2. Vorsitzender der BI Bergrheinfeld, informierte über die ab 1. Januar 2024 gesetzlich für alle Kommunen vorgeschriebene Kommunale Wärmeplanung. Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen diese bis spätestens Mitte 2028 erstellen.

Im Rahmen der Wärmeplanung legt die Kommune fest, in welchen Gemeindeteilen zukünftig Nahwärmenetze, Wasserstoffnetze oder Wärmepumpen die vorrangige Technologie sein soll. Ziel sei es, die Wärmeversorgung über die Jahre klimaneutral zu bekommen.

Die Kommunale Wärmeplanung geht in mehreren Schritten voran. Zuerst erfolgt laut Kleedörfer die Datenerhebung über den Bestand. In weiteren Schritten wird untersucht, welche Energiequellen vor Ort verfügbar und erschließbar sind. Strom- und Gasnetzbetreiber sollen hier eingebunden werden.

Kleedörfer empfiehlt den Kommunen, die Folgen ihrer Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger genau zu überdenken. Akzeptanz werde nur entstehen, wenn vor Ort gute Lösungen gefunden werden, die die Bürger und Bürgerinnen mittragen.

 
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