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Werneck: Spaziergang im Park nur mit Impfpass oder Test
So ein Bild mit vielen Menschen im Schlosspark und auf dem Schlossteich Werneck, wie hier beim Schlossparkfest 2012, ist derzeit nicht vorstellbar.
Foto: Archiv Silvia Eidel | So ein Bild mit vielen Menschen im Schlosspark und auf dem Schlossteich Werneck, wie hier beim Schlossparkfest 2012, ist derzeit nicht vorstellbar.
Silvia Eidel
 |  aktualisiert: 08.02.2024 23:29 Uhr

Seit Monaten ist der Schlosspark in Werneck wegen der Corona-Pandemie für die Öffentlichkeit gesperrt. Dafür haben viele Menschen, die gerne dort spazieren gehen oder joggen würden, kein Verständnis mehr, zumal die Inzidenzwerte sehr niedrig sind. Für den 24. Juli hat die Krankenhausleitung nun eine Öffnung angekündigt, allerdings nur mit Impfnachweis und Test.

Welche Gefahr soll denn von Spaziergängern im Park auf die Krankenhäuser und ihre Patienten ausgehen? Diese Frage wird in der Wernecker Bevölkerung laut gestellt. Als regionaler und überregionaler Anziehungspunkt ist der Schlosspark mit seinen hohen Bäumen, dem Teich und nicht zuletzt dem Café Balthasar im Schloss und auf der Schlossterrasse – es ist seit einem dreiviertel Jahr geschlossen – ein besonderes Kleinod. Bei den aktuellen Inzidenzwerten von 6,1 im Landkreis Schweinfurt (Stand 12. Juli) erscheint eine Schließung nicht mehr nachvollziehbar.

Unmut der Bevölkerung

Man könne sich doch in der großen Grünanlage gut aus dem Weg gehen, gibt Wernecks Bürgermeister Sebastian Hauck den Unmut seiner Bevölkerung wider, der auch bei ihm im Rathaus aufschlägt. "Gerade als wieder überall Lockerungen angesagt waren, kamen die Beschwerden", sagt er. Aber die Gemeinde sei nur Nachbar, nicht Besitzer des Parks. Bekanntlich sind im dazugehörigen Schloss die Bezirkskrankenhäuser und –heime untergebracht. Gegenüber der Klinikleitung gab Hauck die Verärgerung der Bevölkerung auch weiter.

Ihm sowie der Öffentlichkeit wurde allerdings von Seiten der Klinik erklärt, dass laut Gesundheitsamt der Schlosspark zum "Krankenhaus-Betriebsgelände" gehöre und somit kein öffentlicher Stadtpark sei. Daher gelte dort die Allgemeinverfügung.

"Mir wurde das so erklärt, dass das Betreten des Parks wie das Betreten der Klinik selbst zu sehen ist, dass dort die gleichen Regeln gelten", sagt Hauck. Er habe Verständnis sowohl für die Wünsche der Bevölkerung als auch für die Belange der Klinik. Aber letztlich sei diese verantwortlich, er maße sich nicht an, darüber zu urteilen.

Schutz der Patienten hat Priorität

Allererste Priorität der Klinik sei es, die Patienten zu schützen, heißt es auf Nachfrage der Redaktion im Schloss Werneck. Dazu gehörten die Minimierung und die Nachverfolgung von Kontakten. Dies sei nach der Auffassung der Klinikleitung durch ein Sicherheitskonzept möglich, das bei den aktuell niedrigen Inzidenzen den Zutritt zum Schlosspark trotzdem wieder ermöglichen soll. Erstellt worden sei es nach intensiver Beratung mit den Hygieneverantwortlichen im Haus.

Ab Samstag, 24. Juli, haben also zum einen vollständig geimpfte Personen mit Nachweis durch den Impfpass oder die Impf-App Zutritt zum Schlosspark und zwar von Montag bis Freitag 6.30 bis 18.30 Uhr und am Samstag und Sonntag von 7 bis 19 Uhr. Beim Besuch der Klinik- und Heimgebäude herrscht nach wie vor FFP2-Maskenpflicht.

Wer nicht oder nicht vollständig geimpft ist, muss beim Besuch von Park, Klinik- und Heimgebäuden ein negatives Testergebnis vorlegen. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein, ein Antigen-Schnelltest mit Zertifikat 24 Stunden.

Genesene und einmal geimpfte Covid 19-Patienten sind doppelt geimpften gleichgestellt. Genesene ohne Impfung benötigen einen Test.

Vermischung mit anderen Besuchern möglich

"Wir haben sehr lange über eine mögliche Öffnung und die Vorgehensweise diskutiert", sagt Krankenhausdirektor Alfred Stäblein auf Nachfrage. Am Tisch mit den ärztlichen Leitern Professor Christian Hendrich (Orthopädie), mit Professor Hans-Peter Volz (Psychiatrie), der Pflegedienstleitung und den Hygienefachkräften seien viele Möglichkeiten durchgesprochen worden.

"Das Problem ist zum einen, dass Patienten und ihre Besucher in den Park dürfen und eine Vermischung mit anderen Besuchern möglich ist", sagt Stäblein. Den Park in verschiedene Bereiche zu trennen oder verschiedene Zeitfenster für den Aufenthalt dort zu regeln, wie aus der Bevölkerung vorgeschlagen, sei ebenfalls nicht möglich. Denn die Parkzugänge führten auch in den klinischen Bereich hinein.

"Wir wissen um den Druck und die große Enttäuschung in der Bevölkerung", erklärt Stäblein. Deshalb habe man auch dem Wunsch der Bläserphilharmonie entsprochen, am Samstag, 24. Juli, um 20 Uhr ihr traditionelles Schlossparkkonzert dort zu geben. "Sie sind mit einem eigenen Hygienekonzept gekommen". Vorgabe ist – gemäß der Klinikregelung – auch hier Impf- oder Testnachweis.

Auch das Café Balthasar will ab Montag, 26. Juli, wieder öffnen. Ein Besuch ist unter den gleichen Bedingungen dann möglich.

Wie lange diese Vorgabe dauern wird, wann der Park wieder ganz ohne Auflagen geöffnet wird, steht in den Sternen. Potentielle Park- und Café-Besucher müssen eben künftig immer ihren Impfpass dabeihaben.

 
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