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Werneck
Werneck: Helfer vor Ort jetzt beim BRK Schweinfurt
Gerald Gerstner
 |  aktualisiert: 17.12.2022 02:51 Uhr

Bei einer Interkommunalen Gemeinderatssitzung der zehn Allianzgemeinden wurde im Oktober das neue Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept ILEK der Interkommunalen Allianz Oberes Werntal vorgestellt. In der Gemeinderatssitzung erkannt der Wernecker Rat das aktualisierte und fortgeschriebene Konzept jetzt einstimmig an. Außerdem beschloss der Rat, die interkommunale Zusammenarbeit in der Allianz auf der Grundlage des neu erstellten ILEK und der erfolgreichen Evaluierung 2019 für weitere sieben Jahre fortzuführen.

Weihnachtsmarkt und verkaufsoffener Sonntag voller Erfolg

Anlässlich des Wernecker Weihnachtsmarkts am ersten Adventswochenende hatten auch die innerörtlichen Geschäfte am Sonntagnachmittag geöffnet, was vom Gewerbeverband im Oktober beantragt worden war.

Die für einen verkaufsoffenen Sonntag notwendige Rechtsverordnung hatte der Bürgermeister aufgrund der Dringlichkeit ohne Gemeinderatsbeschluss erlassen. Seine Zustimmung zur Verordnung erteilte das Gremium jetzt nachträglich und einstimmig. Laut Bürgermeister war der Weihnachtsmarkt ein voller Erfolg, wofür er allen Beteiligten und Helfer dankte.

Pflasterarbeiten auf Geh- und Radweg nach Ettleben

Beschlossen hat der Gemeinderat, die Trägerschaft für die Helfer vor Ort (HvO) in Mühlhausen zum nächstmöglichen Termin an das BRK Schweinfurt abzugeben. Das Gremium kam damit einem von den HvO selbst geäußerten Wunsch nach. Damit nicht einverstanden waren drei Räte, die deshalb dagegen stimmten.

Wie Bürgermeister Hauck bekannt gab, hat der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung die Pflasterarbeiten für die Teilsanierung des Geh- und Radweges von Werneck nach Ettleben an die Firma Ullrich Bau aus Elfershausen vergeben.

Bis zu 20 Meter tiefer privater Brunnen

Vom Landratsamt bereits genehmigt bekommen hat ein Stettbacher die Bohrung eines maximal 20 Meter tiefen Brunnens auf seinem Grundstück in der Schulstaße. Das Wasser darf nur zur Gartenbewässerung verwendet werden. Zu den Bedingungen des wasserrechtlichen Bescheides zählt, dass der Grundstückseigentümer hierfür eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang bei der Wasserversorgung durch den Markt Werneck erhält. Einem entsprechenden Antrag des Stettbachers stimmte der Gemeinderat jetzt bei sechs Gegenstimmen zu. Die Teilbefreiung ist auf fünf Jahre befristet.

Dass die Vorgaben eingehalten werden, muss vom Installationsbetrieb vor Inbetriebnahme des Brunnens bestätigt werden. Gemäß der Wasserabgabesatzung des Marktes könne jederzeit auch eine technische Kontrolle durch die Gemeinde erfolgen, hieß es. Angesichts der vielen Berichte zu sinkenden Grundwasserständen wertete Bernhard Sauer die Bohrgenehmigung als falsches Signal. Birgit Schmitt monierte, dass die Wasserentnahme nicht durch eine Wasseruhr dokumentiert werden muss. Dagegen sah Stephan Schäflein mit Verweis auf die örtlichen Wasservorkommen kein Grundwasserproblem.

Keine wesentlichen Beanstandungen der Jahresrechnung 2021

Keine wesentlichen Beanstandungen erbrachte die Prüfung der Jahresrechnung 2021 durch den Rechnungsprüfungsausschuss, wie dessen Vorsitzender Erich Eichelmann berichtete. Unter die Lupe genommen hatte der Ausschuss eine Reihe von größeren als auch kleineren Einzelprojekten und auch Vorschläge von Gemeinderatsmitgliedern aufgegriffen. Seitens der Kämmerei seien alle Fragen zur Zufriedenheit des Ausschusses beantwortet worden. Auch an der Arbeit der Kämmerei gab es nichts auszusetzen.

Die vorgeschlagene Feststellung der Jahresrechnung vollzog der Rat einstimmig. Sie schließt im Gesamthaushalt bei den Einnahmen und Ausgaben mit 33,76 Millionen Euro, im Verwaltungshaushalt mit 23,95 Millionen Euro und im Vermögenshaushalt mit 9,82 Millionen Euro. Im Rechnungsergebnis enthalten sind eine Zuführung zum Vermögenshaushalt von 6,22 Millionen Euro sowie eine Zuführung von 2,41 Millionen zur allgemeinen Rücklage. Ebenfalls einstimmig erfolgte die Entlastung der Jahresrechnung.

 
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