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WERNECK
Werneck fordert Lärmschutz
Gerald Gerstner
 |  aktualisiert: 11.12.2019 21:42 Uhr

Abzuarbeiten hatte der Gemeinderat bei der letzten Sitzung vor der Sommerpause eine Tagesordnung mit 25 Punkten allein im öffentlichen Teil. Dazu zählte die Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren zum Ersatzneubau der Talbrücke Stettbach bei der Autobahn A7 Fulda-Würzburg. Der wie bisher vierspurige Ersatzbau ist wegen erheblicher baulicher Schäden der Brücke erforderlich und soll an gleicher Stelle nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens beginnen.

Von dem Vorhaben betroffen sieht der Markt im Besonderen den 590 Einwohner zählenden Ortsteil Stettbach, der nur rund 500 Meter entfernt liegt und bereits jetzt durch den Lärm der Autobahn stark beeinträchtigt wird, stellt die Verwaltung in der vom Gemeinderat einstimmig auf den Weg gebrachten Stellungnahme an die Regierung von Unterfranken fest. Dass die derzeitige Planung keine Schallschutzmaßnahmen vorsieht, sei deshalb nicht nachvollziehbar. Ebenso wenig hinnehmbar sei die Vertröstung der Stettbacher Bürger auf einen späteren sechsspurigen Ausbau der Brücke, bei dem eine Lärmschutzwand nachgerüstet werden könnte, wie es in den Planuntenlagen recht vage heißt.

Mehr Verkehr – mehr Lärm

Das Verkehrsaufkommen habe sich seit dem Bau der Brücke 1966 vervielfacht und werde auch in den kommenden Jahren stetig zunehmen. Das gelte insbesondere auch für den nächtlichen Schwerlastverkehr. Da die Fahrgeräusche auf der hohen Talbrücke sich ungehindert in Richtung der Ortschaft ausbreiten könnten, gäbe es seitens des Marktes „erhebliche Zweifel“, dass die vorgeschriebenen Werte des Bundesimmissionsschutzgesetztes eingehalten werden, heißt es in der Stellungnahme.

Heftig widersprochen wird vom Markt der Aussage in den Planungsunterlagen zur Autobahnbrücke, für die Bevölkerung und deren Gesundheit seien „keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen gegeben“. Zudem sei es bedenklich, wenn Schutzmaßnahmen erst dann ergriffen würden, wenn die Gesundheit erheblich gefährdet sei. Angemerkt wird, dass laut der Unterlagen der Schutz des Hamsters offenbar höher angesetzt wird.

Als problematisch erwies sich die Lärmbelastung bereits bei der Ausweisung des dringend benötigten Baulands in Stettbach. So ist ein geplantes kleines Baugebiet am nördlichen Ortsrand, das sich derzeit im Bauleitplanverfahren befindet, nur mit erheblichen zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen und Auflagen umsetzbar. Mit Verweis auf die Belange der Stettbacher Bürger wird eindringlich gebeten, bereits beim vierspurigen Brückenneubau Lärmschutz einzuplanen und auch zu bauen.

Ausbau nicht erforderlich?

Bedenken äußert die Stellungnahme im Weiteren gegenüber der geplanten Verlegung des gemeindlichen Abwasserkanals im Bereich der Brücke. Eine Kostenübernahme seitens des Marktes wird abgelehnt. Vorgebracht werden auch Hinweise zur Lage der geplanten Regenrückhaltebecken und dem Absetzbecken. Da ein sechsspuriger Ausbau der A7 zwischen Fulda und dem Autobahnkreuz Schweinfurt/Werneck derzeit nicht vorgesehen ist, wird auch der sechsspurige Ausbau der Brücke als nicht erforderlich angesehen.

Angeregt wird im Bereich der Brücke außerdem eine Übergangslösung für den Geh- und Radweg, damit während der voraussichtlich dreijährigen Bauzeit nicht alle Fußgänger und Radfahrer auf die Kreisstraße wechseln müssen. Gegen die Planunterlagen, die noch bis 2. August im Wernecker Rathaus ausliegen, kann jeder Einwendungen erheben, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden.

 
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