Einstimmig hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, den bis Jahresende laufenden Stromliefervertrag mit der ÜZ Mainfranken bereits jetzt für den Zeitraum 2020 bis 2022 zu verlängern.
Zugesichert hat der regionale Versorger die gleichen Strompreise wie sie eine kommunale Bündelausschreibung über die Firma Kubus ergibt. Deren Ergebnis steht aber noch aus. Sparen kann sich Werneck damit die Dienstleistungsgebühr von 2690 Euro für die Kubus-Ausschreibung.
Da die Gemeinde jährliche Stromkosten von geschätzten 157 000 Euro hat, werden mit der ÜZ jeweils nur Jahresverträge für die Stromlieferung abgeschlossen. Auf diese Weise könne eine europaweite Ausschreibung vermieden werden, die derzeit ab einem Schwellenwert von 221 000 Euro Pflicht sei, erklärte Bürgermeisterin Edeltraud Baumgartl. Außerdem wird die Gemeinde, wie bereits seit 2012, ausschließlich ÜZ-Naturstrom aus bayerischer Wasserkraft beziehen, was jährliche Mehrkosten von rund 3700 Euro bedeutet. Dafür sprach sich der Rat einstimmig aus.
Bereits 2009 fasste der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan "Bei der Kiesgrube" in Zeuzleben. Hintergrund war, dass bei der dortigen landwirtschaftlichen Hofstelle leerstehende Hallen vermietet wurden, was im Außenbereich nicht erlaubt ist. Geplant war deshalb nach Intervention des Landratsamtes, das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück als Dorfgebiet auszuweisen.
Wie Bürgermeisterin Edeltraud Baumgartl in der Gemeinderatssitzung erläuterte, kam das Bauleitplanverfahren allerdings nie zum Abschluss, da der Antragsteller immer wieder geänderte Planungsvarianten vorlegte. Mitte 2016 forderte dann das Landratsamt auf, das Verfahren neu aufzurollen. Das leitete der Rat mit einem neuen Aufstellungsbeschluss in die Wege.
Eine Entwurfsplanung stellte jetzt Klaus Eiring vom gleichnamigen Ingenieurbüro vor. Demnach hat das Baugebiet eine Größe von 2,1 Hektar und liegt nördlich der Bundesstraße B26 hinter dem Friedhof. Ziel der Ausweisung ist es, dort Wirtschaftsstellen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, nicht wesentlich störendes Gewerbe sowie der Versorgung dienende Handwerksbetriebe zu ermöglichen. Die Erschließung soll über die Straße "An der Kiesgrube" erfolgen.
Vorgesehen sind eine erlaubte Flächenversiegelung von 60 Prozent und maximal zwei Vollgeschosse sowie Sattel- und Pultdächer mit 15 bis 45 Grad Neigung. Erforderlich sind 9000 Quadratmeter Ausgleichsfläche. Der Rat hatte keine Einwände gegen die Planungen. Die Verwaltung kann nun das Bauleitplanverfahren erneut einleiten.
Anerkannt hat der Gemeinderat beim Kindergarten Vasbühl einen notwendigen Bedarf von 25 Kindergartenplätzen und zwölf Krippenplätzen. Das entspricht den Betreuungsmöglichkeiten, die im Zuge der geplanten Generalsanierung des Kindergartens geschaffen werden sollen. Derzeit besuchen die Einrichtung, die eine gültige Betriebserlaubnis für 50 anerkannte Plätze hat, 16 Schul- und Regelkinder sowie elf Kinder unter drei Jahre.