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Schweinfurt
Wer für die Grundschule angemeldet werden muss
Bearbeitet von Gabriele Kriese
 |  aktualisiert: 05.03.2021 02:15 Uhr

Für alle Kinder, die zum Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden, gilt der Dienstag, 16. März, von 15 bis 18 Uhr als Anmeldetag. Das Staatliche Schulamt in Schweinfurt weist in einer Pressemitteilung auf folgende Modalitäten zur Anmeldung an den Grundschulen in Schweinfurt hin. 

An der Grundschule im entsprechenden Schulsprengel müssen alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder (für sie ist der Zurückstellungsbescheid ist vorzulegen), alle regulär einzuschulenden Kinder (geboren zwischen 1. Oktober 2014 und 30. Juni 2015), alle einschulungsfähigen Kinder aus dem sogenannten "Einschulungskorridor" (geboren zwischen 1. Juli 2015 und 30. September 2015; nach Beratung durch die Sprengelschule über die Einschulung).

Noch jüngere Kinder (geboren zwischen 1. Oktober 2015 und 31. Dezember 2015) können auf Antrag angemeldet werden. Ob ein Kind, das nach dem 1. Januar 2016 geboren ist, eingeschult werden kann, darüber muss ein schulpsychologisches Gutachten eingeholt werden.

Das Stadtgebiet Schweinfurt ist in acht Schulsprengel aufgeteilt – für die: Albert-Schweitzer-  Grundschule, Albert Schweitzer Straße 3;  Auen-Grundschule, Friedhofstraße 35; Friedrich-Rückert-Grundschule , Gunnar-Wester-Straße 9; Gartenstadt-Grundschule, Kleinflürleinsweg 38; Kerschensteiner-Grundschule, Kerschensteinerstraße 2; Körner-Grundschule, Körnerstraße 1;  Dr.-Pfeiffer-Grundschule, Fuchsgasse 1; Schiller-Grundschule, Deutschhöfer Straße 22:

Anmeldung ist Pflicht

Die Schulanmeldung eines Kindes ist Pflicht, heißt es in der Pressemitteilung, und erfolgt grundsätzlich an der Grundschule. Mitzubringen ist: das Kind, die Geburtsurkunde oder das Stammbuch, die Sorgerechtsbescheinigung (gegebenenfalls die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten) und die Bescheinigung vom Gesundheitsamt beziehungsweise der Vorsorgeuntersuchung U9.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. Über die Aufnahme in eine öffentliche Grundschule entscheidet der Schulleiter; er kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen.

Ab dem Schuljahr 2019/2020 wurde ein Einschulungskorridor von Juli bis September mit Entscheidung der Eltern eingeführt, der besagt, dass Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig werden können. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder.

Schulanmeldung an den Förderschulen

Schwerst- und mehrfach behinderte Kinder und Kinder mit hohem Förderbedarf im Bereich geistige Entwicklung können an der Förderschule angemeldet werden, schreibt das Schulamt. Die Anmeldung erfolgt im jeweiligen Sekretariat.

Folgende Schulen gibt es: Julius-Kardinal -Döpfner-Schule, Förderzentrum Sprache (Grundschulstufe), 97422 Schweinfurt, Deutschhöfer Straße 24, Tel.: (09721) 16026; Franziskus-Schule, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, 97422 Schweinfurt, Deutschhöfer Straße 22, Tel.: (09721) 24118; Pestalozzi-Schule, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Grund- und Mittelschulstufe), 97424 Schweinfurt, Fuchsgasse 1, Tel.: (09721) 518210; und die Carl-Sonnenschein-Schule, Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Grund- und Mittelschulstufe), 97422 Schweinfurt, Robert-Koch-Straße 3, Tel.: (09721) 4744510.

 
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