Bei zwei weiteren Wildvögeln aus dem Landkreis Schweinfurt ist jetzt Geflügelpest nachgewiesen worden. Es handelt sich um einen Falken aus dem Bereich der Stadt Schweinfurt sowie einen Graureiher aus dem Bereich Michelau (Steigerwald).
Damit wurde mittlerweile bei 15 Wildvögeln aus dem Gebiet des Landkreises und der Stadt Schweinfurt der Erreger der Vogelgrippe festgestellt. Das Veterinäramt weist deshalb darauf hin, dass die für ganz Bayern geltende Stallpflicht und die ebenfalls angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen weiter gelten.
Verstöße gegen die Stallpflicht werden mit Bußgeld geahndet. Eine Gefährdung für den Menschen besteht laut Veterinäramt nicht. Bisher habe sich an dem Virus noch kein Mensch angesteckt.
KREIS SCHWEINFURT
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