Mehr als drei Jahre nach der ersten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für ein Baugebiet "Ettlebener Straße" in Ettleben hatte der Gemeinderat im Juli die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen behandelt. Der überarbeitete Planentwurf wurde daraufhin erneut ausgelegt. Vier Behörden meldeten sich erneut zu Wort. Umfangreiche Einwendungen zum Flächenverbrauch brachten noch einmal die Regierung von Unterfranken und der Regionale Planungsverband vor. Ebenso ausführlich begründet die Gemeinde ihr Vorgehen.
Klar gestellt hat die Untere Immissionsschutzbehörde, dass an einem vier Meter hohen Lärmschutzwall zur Staatsstraße St 2447 wegen der massiven Überschreitung der Orientierungswerte um bis zu 13 Dezibel kein Weg vorbei führt. Im Anschluss an die beschlussmäßige Behandlung der Stellungnahmen billigte der Gemeinderat bei vier Gegenstimmen den überarbeiteten Planentwurf, der jetzt erneut öffentlich ausgelegt wird.
Bei zwei Gegenstimmen beschloss der Gemeinderat, den von der Kommune verbrauchten Strom auch 2026 über die ÜZ Mainfranken zu beziehen und hierüber eine Liefervereinbarung abzuschließen. Erwartet wird laut Bürgermeister Sebastian Hauck, dass der Stromverbrauch der Gemeinde weiterhin unter dem Schwellenwert von 215.000 Euro bleibt, ab dem Werneck sonst europaweit ausschreiben müsste. Mit zwölf zu zehn Stimmen sprach sich das Gremium außerdem dafür aus, dass für den gemeindlichen Strombezug Ökostrom gemäß EEG gewünscht wird.
Werneck wird an gemeinsamer Stromausschreibung teilnehmen
Als Mitglied der ÜZ-Genossenschaft wird der Markt Werneck nun an einer gemeinsamen Stromausschreibung der ÜZ-Mitgliedsgemeinden teilnehmen. Ziel der gemeinsamen Beschaffung ist es, direkten Zugang zum Stromgroßhandelsmarkt und damit zu günstigen Preisen zu bekommen. In Rechnung stellt die ÜZ der Gemeinde pro Kilowattstunde ein Dienstleistungsentgelt von 0,1 Cent sowie einen Flexibilitätsaufschlag von 1,5 Cent.
Ende des Jahres läuft der dreijährige Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren aus. Mit der Neukalkulation hat der Markt Werneck die WRS Leffer Steuerberatungsgesellschaft aus Memmelsdorf beauftragt. Bei einer angenommenen Abwassermenge von jährlich 503.000 Kubikmeter ergeben sich unter Berücksichtigung der Defizite aus dem Zeitraum 2017 bis 2023 demnach zu deckende Kosten von 1,458 Millionen Euro im Jahr, wie Bürgermeister Hauck ausführte.
Daraus errechnet sich eine neue Einleitungsgebühr von 2,90 Euro pro Kubikmeter Abwasser, was eine Verteuerung von 45 Cent bedeutet. Der Gemeinderat beschloss die Erhöhung bei zwei Gegenstimmen. In einem weiteren Beschluss wurde der neue Abwasserpreis mit der neunten Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung festgeschrieben und wird zum Jahresanfang 2025 in Kraft treten.
Aus den gleichen Gründen neu festgesetzt werden mussten außerdem die Wassergebühren. Bei acht der 13 Gemeindeteile fungiert der Markt Werneck als Wasserversorger. Auch hier war die WRS Leffer Steuerberatungsgesellschaft mit der Neukalkulation beauftragt. Bei einem angenommenen jährlichen Wasserverbrauch von 225.000 Kubikmetern ergeben sich unter Berücksichtigung aufgelaufener Defizite zu deckende Kosten von 573.040 Euro im Jahr.
Daraus errechnet sich ein Wasserpreis von 2,55 Euro pro Kubikmeter, 55 Cent mehr als bisher. Bei drei Gegenstimmen segnete der Gemeinderat die Erhöhung der Wassergebühren sowie eine Anhebung der Zählergebühren ab. Ihren Niederschlag fanden die Änderungen in der anschließend beschlossenen zwölften Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
Bekannt gab der Bürgermeister, dass der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung die Firma Müller Bau aus Bad Bocklet mit den Straßen-, Wasser- und Kanalbauarbeiten für die Sanierung des Quellenwegs in Egenhausen beauftragt hat.