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SCHWEINFURT
Warum Prostitution ein Thema für Verwaltungen ist
Katja Beringer
 |  aktualisiert: 02.04.2019 10:59 Uhr

Wer anschaffen gehen wollte, musste sich vor Januar 2017 nirgendwo melden. Auch Bordellbetriebe mussten sich nur eine Baugenehmigung einholen, über die zum Beispiel auch danach entscheiden wurde, wo sie liegen, im Rand- oder Wohngebiet.

Dann wurde das Prostituiertenschutzgesetz erlassen – und die Verwaltungen der Kommunen bekamen neue Aufgaben. Sie hat der Bund zu der Stelle gemacht, die über Neu- und Abmeldungen entscheidet. Wer als Prostituierte arbeiten möchte, muss also ins Schweinfurter Rathaus, zum Amt für Öffentliche Ordnung, das bald eine Halbtagsstelle mehr haben wird. Denn die, so hieß es im Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates, braucht man für die neue Aufgabe.

20 Stunden in der Woche, so der Erfahrungswert bisher, muss die Verwaltung in das Thema investieren, wie Personalleiter Armin Seebauer vor dem Ausschuss erklärte. Es geht um Anmeldeverfahren, die Ausstellung von Bescheinigungen, die Erteilung oder auch die Versagung von „Erlaubnissen zur Prostitution“ oder auch zum Betrieb einer „Prostitutionsstätte“ sowie Informations- und Beratungsgespräche. Ausgeklammert ist dabei der Bereich Aufklärung über Hygiene und Gesundheit, für das die Gesundheitsämter Anlaufstelle sind.

Ein Gesetz für den Schutz Prostituierter, gegen die Kriminalität

Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Menschen, die als Prostituierte arbeiten und die Bekämpfung von Kriminalität im Milieu. Nicht nur die Anmeldepflicht ist in dem Gesetz geregelt, erläutert Ordnungsreferent Jan von Lackum auf Nachfrage. Festgeschrieben ist darin beispielsweise auch, dass Wohnen in einer Betriebsstätte nicht erlaubt ist. Damit wolle man die sogenannte Wohnungsprostitution verhindern und so dafür sorgen, dass für die Prostituierten Ruhezeiten möglich sind. Kontrollen gibt es, sagt von Lackum. Auch baurechtliche.

Die Anmeldepflicht gilt wie gesagt auch für Bordellbetriebe. War früher eine Baugenehmigung ausreichend, braucht man heute auch eine Betriebserlaubnis. Um die früher vorgeschriebene Baugenehmigung jedenfalls haben sich die Betreiber in den letzten Jahren gerne gedrückt. 2017, so von Lackum, habe man den ersten Bordellbetrieb in Schweinfurt genehmigt. „Alles andere sind Schwarzbauten.“ Mehr oder weniger geduldet von der Stadt, aber offenbar immer im Fokus. Einige habe man in den vergangenen Jahren bereits geschlossen, so der Referent der Stadt, beispielsweise in der Innenstadt und in Oberndorf. Wo es Probleme gibt, werde man tätig.

An die 30 Prostituierte arbeiten im Stadtgebiet

Bisher haben sich 114 Prostituierte in Schweinfurt angemeldet. Was aber nicht bedeute, dass 114 Frauen in Schweinfurt gleichzeitig im Stadtgebiet arbeiten, so von Lackum. Die Prostituierten würden vielmehr europaweit umherreisen und sich durchschnittlich 14 Tage in Schweinfurt aufhalten. Die Stadt gehe davon aus, dass es bis zu 25 Prostituierte gibt, die im Stadtgebiet gleichzeitig ihrer Arbeit nachgehen, so von Lackum. Dazu kommen fünf Frauen, die dauerhaft in Schweinfurt ihrer Tätigkeit nachgehen. Was die Bordellbetriebe betrifft, hätten insgesamt 17 Betriebsstätten einen Antrag auf Erlaubnis gestellt. Und die Dunkelziffer? Die schätzt man, so von Lackum, als relativ gering ein.

 
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