zurück
Waigolshausen
Waigolshausen: Die wöchentliche Kehrpflicht entfällt
Gerald Gerstner
 |  aktualisiert: 29.01.2023 03:01 Uhr

Neu erlassen hat der Gemeinderat aufgrund rechtlicher Änderungen mit einstimmigem Beschluss die Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehwege im Winter. Sie entspricht laut Geschäftsleiter Josef Zeißner weitgehend der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags und tritt im Februar in Kraft.

Im Kern regelt die Verordnung weiterhin die Reinigungspflicht der Anlieger. Diese betrifft nicht nur die Gehwege, sondern auch die öffentlichen Straßen, einschließlich der Parkstreifen. Bei den namentlich aufgeführten Ortsdurchgangsstraßen sind 0,4 Meter Straße ab dem Fahrbahnrand zu kehren, bei allen anderen Straßen besteht die Reinigungspflicht bis zur Straßenmitte.

Pflichten im Winter

Entsprechend der neuen Rechtslage sind Pauschalregelungen bei der Kehrpflicht wie etwa wöchentliches Kehren nicht mehr zulässig, weshalb nur noch bei Bedarf zum Besen gegriffen werden müsse, erklärte Geschäftsleiter Zeißner. Laut Rechtsprechung ist das dann der Fall, "wenn eine Reinigung dringend erforderlich ist", zitierte Josef Zeißner aus den entsprechenden Kommentaren. Das sehe aber jeder anders, meinte Ursula Keller.

Konkretisiert wurden Reinigungsarbeiten wie etwa die Pflicht, Laub und Moos zu entfernen, sofern es verkehrsgefährdend ist. Die Sicherungspflicht im Winter gilt an Werktagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Das Streuen von Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr, etwa im Bereich von Treppen und Steigungen zulässig. Bekannt gemacht wird die Verordnung im nächsten Nachrichtenblatt.

Glasfaser ins Haus

Auch das Thema Glasfaser stand auf der Tagesordnung. Vertraglich auf den Weg gebracht hat die Gemeinde mit der Firma DSLmobil den Breitbandausbau mit Glasfaser. Welche Hausanschlüsse in der Gemeinde unterversorgt sind, wurde im Rahmen des Förderverfahrens in einer Markterkundung ermittelt. Angeschrieben wurden jetzt noch circa 60 Eigentümerinnen und Eigentümer, die entlang der Glasfasertrasse liegen, aktuell aber nicht in das Förderprogramm fallen, informierte Bürgermeister Christian Zeißner. Bei Übernahme der Erschließungskosten von circa 800 Euro pro Hausanschluss könnten auch sie Glasfaser bekommen.

Alle förderfähigen Anschlüsse bekommen das Glasfaserkabel kostenlos ins Haus gelegt, erklärte Christian Zeißner. Da dies aber trotzdem von den Eigentümerinnen und Eigentümern beauftragt werden muss, haben alle ein Schreiben erhalten. Dieses beinhalte drei Optionen, was laut Bürgermeister offenbar bei manchen für Verwirrung sorgt. So beinhalte die Option eins nur die Bestellung des baulichen Glasfaseranschlusses, was nicht mit einer Benutzungspflicht verbunden sei. Auch ein Vertrag mit DSLmobil müsse nicht abgeschlossen werden.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Waigolshausen
Gerald Gerstner
Ursula Keller
Verordnungen
Winter
Öffentlichkeit
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top