In der Stadt Schweinfurt sind rund 38.000 Wahlberechtigte aufgerufen, am 8. Oktober bei Landtags- und Bezirkstagswahlen ihre Stimmen abzugeben. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen sind, erhalten bis 17. September eine Wahlbenachrichtigung mit der Post. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie beim Bürgeramt einen Wahlscheinantrag stellen, also die Briefwahlunterlagen beantragen, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung. Dieser sind die folgenden Informationen entnommen.
Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden (Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt) oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann zugeschickt.
Der Antrag kann auch ohne Vordruck schriftlich per Brief oder E-Mail, nicht jedoch telefonisch, beim der Stadt gestellt werden (Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, E-Mail: wahlen@schweinfurt.de). Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben. Außerdem soll die auf der Wahlbenachrichtigung oben rechts abgedruckte Wählerverzeichnis-Nummer angegeben werden.
Online können Briefwahlunterlagen über den Antrag auf der Internetseite www.schweinfurt.de oder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Briefwahlunterlagen können ab 11. September auch persönlich im Bürgerservice der Stadt beantragt werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten rät die Stadt jedoch, einen der oben genannten Wege zu nutzen.
Gleichzeitig mit der Landtags- und Bezirkstagswahl findet in Schweinfurt am 8. Oktober ein Bürgerentscheid über das geplante Versorgungszentrum im Stadtteil Oberndorf statt. Stimmberechtigte, die in das Bürgerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis 14. September eine Abstimmungsbenachrichtigung mit der Post. Auch hier kann das Stimmrecht durch Briefabstimmung ausgeübt werden. Weil diese Abstimmung getrennt von den beiden Wahlen durchzuführen ist, müssen die Unterlagen gesondert beantragt werden.
Das geht ebenfalls über die Rücksendung des Vordrucks auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung, schriftlich per Brief oder E-Mail, über Internetseite oder QR-Code oder ab 11. September mündlich im Bürgerservice.
Die Stadt bittet, die Wahlschein- und Abstimmungsscheinanträge möglichst bald zu stellen. Die Unterlagen können nur bis 15 Uhr am Freitag, 6. Oktober, beantragt und abgeholt werden. Nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist das auch noch bis 15 Uhr am Sonntag, 8. Oktober, möglich.
Wer für eine andere Person einen Wahl- beziehungsweise Abstimmungsschein beantragt oder abholt, muss beim Bürgeramt eine schriftliche Vollmacht der oder des Stimmberechtigten vorlegen.
Die Briefwahlunterlagen für Landtags- und Bezirkstagswahl beinhalten einen roten Wahlbriefumschlag. Für den Bürgerentscheid gibt es einen grünen. Sie sollten getrennt voneinander kostenlos über die Deutsche Post zurück an die Stadt geschickt werden oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefe müssen am Sonntag, 8. Oktober, spätestens um 18 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.