
Der Bayerische Jugendring (BJR) fordert seit 2005 eine Absenkung des aktiven Wahlrechts bei Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre. Bayern sei eines von nur fünf Bundesländern, in dem Jugendliche unter 18 Jahren weder auf Landes-, noch auf kommunaler Ebene wählen dürfen. Jetzt organisiert er gemeinsam mit dem Bündnis "Vote 16", dem sich rund 50 Organisationen und Gruppierungen angeschlossen haben, darunter die Parteien SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP und ÖDP, dafür ein Volksbegehren. Dafür werden in ganz Bayern Unterschriften gesammelt. Der Stadtjugendring ruft in einer Pressemitteilung zur Unterstützung des Volksbegehrens auf. Dieser sind die folgenden Informationen entnommen.
"Junge Menschen haben es verdient, gehört zu werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Reife, eine fundierte Wahlentscheidung zu treffen, nicht erst mit 18 Jahren eintritt. Junge Menschen sind in der Lage, die politische Tragweite ihres Handelns zu begreifen", wird Luca Häusler zitiert, der Vorsitzende des Stadtjugendrings.
Das Volksbegehren "Vote 16" müssen in einem ersten Schritt 25.000 Wahlberechtigte unterstützen. Diese sollen bis Mitte Juli 2023 gesammelt werden. Finden sich 25.000 Unterstützer, müssten in einer zweiten Phase innerhalb von 14 Tagen zehn Prozent der Wahlberechtigten in ihrem Rathaus eine Unterschrift für das Volksbegehren leisten. Bayernweit wären dies rund 950.000 Menschen. Er wenn diese Hürde genommen ist, kommt es zu einem Volksentscheid: Je nachdem, wie sich der Landtag zum Volksbegehren verhält, ist eine einfache Mehrheit oder ein bestimmtes Quorum notwendig, um das Wahlalter auf 16 abzusenken.
In Schweinfurt können Bürger und Bürgerinnen beim Stadtjugendring im Rathaus für das Volksbegehren unterschreiben (Markt 1 (Eingang Metzgergasse), Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 13 bis 16.30 Uhr) oder in der Buchhandlung Collibri (Markt 19, Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr, Samstag 9 bis 14 Uhr).
Es gibt viele Jugendliche, die sich für Politik interessieren und sich bereits engangieren. Jugendliche dürfen mit 16 zwar im Arbeitsleben stehen und Steuern und Abgaben in die öffentlichen Kassen zahlen – wählen dürfen sie aber nicht.
In 11 Bundesländern haben Jugendliche auch bereits die Möglichkeit bei Kommunalwahlen ihre Stimme abzugeben.