Schweinfurt
Vor Gericht wegen Zwangsarbeit: Mussten Flüchtlinge umsonst einen Laden herrichten?
Eine Sprachkurslehrerin und ihr Mann sollen Flüchtlinge als Gratis-Arbeitskräfte ausgenutzt haben. Sie räumen Fehler ein, präsentierten aber eine andere Version.
![Der Begriff Zwangsarbeit, wie er hier vor dem Brandenburger Tor in Berlin auf einem T-Shirt angeprangert seht, kennt man in erster Linie aus Deutschlands NS-Vergangenheit oder im Zusammenhang mit Ländern, die Arbeitskräfte ausbeuterisch und unter teils menschenunwürdigen Bedingungen beschäftigten. Vor deutschen Gerichten ist der Straftatbestand relativ selten. Der Begriff Zwangsarbeit, wie er hier vor dem Brandenburger Tor in Berlin auf einem T-Shirt angeprangert seht, kennt man in erster Linie aus Deutschlands NS-Vergangenheit oder im Zusammenhang mit Ländern, die Arbeitskräfte ausbeuterisch und unter teils menschenunwürdigen Bedingungen beschäftigten. Vor deutschen Gerichten ist der Straftatbestand relativ selten.](/storage/image/0/5/7/4/9854750_app-article-teaser-large_1Bs6nF_iBVGCc.jpg)
Wer andere Menschen durch Drohungen oder List veranlasst, eine ausbeuterische Arbeit aufzunehmen, macht sich des Tatbestandes der Zwangsarbeit schuldig. Wegen des Vorwurfs, sechs Männer, zwei davon in Tateinheit mit Nötigung, zu Arbeit ohne Lohn gezwungen zu haben, müssen sich seit Montag ein 48-Jähriger und seine 46-jährige Ehefrau vor dem Schöffengericht am Schweinfurter Amtsgericht verantworten. Aber wie war das wirklich mit dem Zwang und der Arbeit? Die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe lesen sich zumindest ganz anders, als die Einlassungen des Ehepaares, das zum Verfahrensauftakt umfassend Angaben zur Vorgeschichte machte, die zu dieser Anklage geführt hat.
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