zurück
SCHWEINFURT
Von Hexen und der Pest
Redaktion
 |  aktualisiert: 03.11.2021 02:36 Uhr

Gästeführungen können unter Einhaltung bestimmter Schutz- und Hygienemaßnahmen stattfinden. Gäste mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung bzw. die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem Erkrankten hatten, können nicht an Führungen teilnehmen. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist verpflichtend. Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 35, so dürfen nur Personen nach dem 3G-Prinzip an Innenbesichtigungen teilnehmen. Der Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis (Antigenschnelltest max. 24h, PCR-Test max. 48 h alt) muss vorgelegt werden. Bei Innenbesichtigungen ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verpflichtend, im Freien kann auf das Tragen desselben verzichtet werden. Bei Gästeführungen kommt der Einsatz der „Personenführungsanlage“ (Audio-Guide) zum Einsatz. Führungen können kurzfristig abgesagt werden.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar