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Schweinfurt
Volksverhetzung plus Beleidigung – macht 4800 Euro
Ein Taxifahrer hetzt auf Facebook gegen Muslime und Afrikaner – und hat auch Karl Lauterbach schon beleidigt.
Landgericht und Amtsgericht Schweinfurt
Foto: Anand Anders | Landgericht und Amtsgericht Schweinfurt
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 10.02.2024 01:20 Uhr

"Das ist Fakt!!!" beginnt der Facebook-Post des 59-Jährigen aus dem Landkreis Schweinfurt vom 8. November 2020. Was dann folgt, richtet sich kaum verklausuliert gegen Muslime und Afrikaner. Zunächst wird beschrieben, was man Briten Irländern, Niederländern, Griechen oder Russen alles nicht erklären muss, damit sie sich hierzulande ordentlich aufführten – nur um dann auf den Punkt zu kommen. "Wir wollen hier keine Idioten, die unser Leben nach ihren Vorstellungen gestalten wollen!" Diese sollten sich "ihre Wunderlampe unter den Arm klemmen" und sich "hinter den Bosporus oder nach Afrika" verziehen.

Was sagt der Angeklagte dazu? "Geschockt" sei er gewesen, als er die Anklageschrift erhalten habe. "Das stammt nicht aus meiner Feder und ich habe es auch nicht weitergepostet." Nicht im Traum würde er so etwas öffentlich machen. Er transportiere im Taxi ohne Problem "unterschiedliche Kulturen", habe eine ungarische Freundin. Ja, dies sei sein Facebook-Account, doch wie der hetzerische Post darauf gekommen sein soll, wisse er nicht. Außer ihm habe niemand Zugriff auf seinen PC.

Der Text ist unter dem Klarnamen des vor dem Amtsgericht angeklagten Taxifahrers für alle einsehbar, und zwar bis heute, so der Ermittler der Kripo Schweinfurt. Noch am Dienstagmorgen habe er ebendiesen Post auf dem Account des 59-Jährigen gefunden, der zu der Anklage wegen Volksverhetzung geführt hat. Bei seiner Vernehmung habe der 59-Jährige gesagt, wenn er den Text gepostet habe, könne er sich nicht mehr daran erinnern.

"Alles die gleiche Soße"

"Wie wahrscheinlich ist, dass sein Account gehackt wurde?", fragt der Staatsanwalt. "Es ist alles die gleiche Soße", sagt der Kripobeamte. Fast alles drehe sich um die Corona-Pandemie, viele der Posts sympathisierten mit der AfD. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass er alles selbst schreibt. Doch auch die Weiterleitung und Verbreitung fremder Hetze kann strafbar sein.

Für den Staatsanwalt ist klar: Der für viele einsehbare Hetztext gegen Muslime und Afrikaner stammt vom Facecbook-Account des Angeklagten. Er sei schuldig der Volksverhetzung – und einzubeziehen sei ein rechtskräftiger Strafbefehl aus diesem Jahr, der wegen Beleidigung gegen ihn ergangen ist. Demnach hat er ebenfalls auf Facebook unter anderem gepostet, der Bayerische Ministerpräsident Söder und der SPD-Politiker Karl Lauterbach "gehören in die Geschlossene". So verliest es der Amtsrichter. Lauterbach habe Strafantrag gestellt – was zu einem Strafbefehl wegen Beleidigung über 2000 Euro geführt habe.

Karl Lauterbach wehrte sich

Mit dem Post habe der Taxifahrer "die Menschenwürde der arabischen und afrikanischen Zuwanderer verletzt", so der Staatsanwalt. Unter Einbeziehung dieses Urteils, von dem erst 200 Euro vollstreckt sind, beantragt er für die Volksverhetzung fünf Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage von 1500 Euro.

Das Urteil: Der Angeklagte ist schuldig der Volksverhetzung und wird unter Einbeziehung des Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Dagegen ist Berufung oder Revision möglich. Der Taxifahrer kündigte Rechtsmittel an.

 
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