Fest steht: Am 13. Juli letzten Jahres, gegen 23.30 Uhr, hat ein 23-jähriger türkischer Asylbewerber aus Hamburg einen 31-jährigen Landsmann in Schweinfurt vor dessen Wohnung mit einem Klappmesser angegriffen und mit einem Stich in die Kniekehle schwerstens verletzt. Der 31-Jährige blutete stark und wäre fast gestorben. Dass die Nachbarschaft den Streit und die Attacke akustisch mitbekommen hatte und ein Notarzt sehr schnell zur Stelle war, rettete sein Leben.
Die Messerstiche hat der Angeklagte am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Schweinfurt über seinen Verteidiger eingeräumt, nicht aber das, was ihm der Staatsanwalt als Absicht und Motiv vorwirft: versuchten Mord. Zu diesem Ergebnis kommt am Mittwochmorgen der Anklagevertreter nach der Beweisaufnahme. Der Angeklagte habe den 31-Jährigen umbringen wollen, "weil er seiner Liebesbeziehung mit dessen Ehefrau im Wege stand".
Die 28-Jährige, die der Angeklagte über das Internetportal Instagram kennengelernt hatte, habe ihm zunächst verschwiegen, dass sie verheiratet war und zwei Kinder hat. Er habe von ihr gefordert, dass sie den Kontakt zu ihrem Mann komplett abbricht, um nur noch mit ihm zusammenzuleben. Sie habe aber kurz vor der Tat den Kontakt mit ihm vollständig abgebrochen. Daraufhin habe der Angeklagte beschlossen, Fakten zu schaffen und den Ehemann aus dem Weg zu räumen.
"Gleich zwei Mordmerkmale"
Die Einlassung des 23-Jährigen, er habe sich mit dem Messer gegen einen Angriff des Opfers schützen wollen, "widerspricht jeder Lebenswahrscheinlichkeit", so der Staatsanwalt. "Das glaubt niemand im Gerichtssaal." Für den 31-Jährigen habe es keinen Grund gegeben, "einen ihm völlig Unbekannten anzugehen". Der Angeklagte sei mit der Absicht mit den Zug nach Schweinfurt gefahren, den Mann zu beseitigen, von dem sich seine Geliebte nicht eindeutig trennen wollte. Er habe damit gleich zwei Mordmerkmale verwirklicht: Heimtücke, indem er die völlige Arglosigkeit des Opfers ausnutzte, und niedrige Beweggründe.
Schuldunfähigkeit infolge einer behaupteten Alkoholisierung, für die es aber keine Beweise gibt, sei auszuschließen. Allenfalls eingeschränkte Schuldfähigkeit hatte eine Rechtsmedizinerin für möglich erachtet. Als Strafmilderung käme für den Staatsanwalt in Betracht, dass der Angeklagte noch sehr jung sei und in einer schwierigen persönlichen Lage. Sein Asylantrag etwa war längst abgelehnt. Der Anklagevertreter fordert elf Jahre Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Geschädigter fordert 50 000 Euro
Das Opfer tritt als Nebenkläger auf. Seine Anwältin fordert neben einer Verurteilung des Angeklagten wegen Mordversuchs auch Schmerzensgeld von mindestens 50 000 Euro. Der Verteidiger sieht den Mordvorwurf nicht als bestätigt an. Nicht die Ehefrau des Opfers habe sich von seinem Mandanten getrennt, sondern dieser sich von ihr, nachdem er herausgefunden habe, dass sie ihn belogen hatte, verheiratet sei und zwei Kinder habe. Er habe sie trotzdem noch geliebt und sich Sorgen um sie gemacht. Deshalb sei er nach Schweinfurt gefahren.
Der Verteidiger verneint eine Tötungsabsicht seines Mandanten. Dieser habe auch keinen "Triumphlauf" um das blutend am Boden liegende Opfer aufgeführt, wie von einem Augenzeugen berichtet. Also: Keine niedrigen Beweggründe, kein versuchter Mord, sondern "nur" gefährliche Körperverletzung. Dafür seien drei Jahre Haft angemessen. Ein Schmerzensgeld laut dem Adhäsionsantrag des Opfers stelle er in das Ermessen des Gerichts.
In seinem letzten Wort beteuert der Angeklagte "aufrichtige Reue", bittet das Opfer um Entschuldigung. Er habe "niemals eine Tötungsabsicht gehabt". Das Urteil wird am 24. März verkündet.