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Schweinfurt
Vermieterin vor Gericht: Hat sie Frauen ins Rotlichtmilieu "eingeschleust"?
Eine Vermieterin von "Terminwohnungen", vom Amtsgericht verurteilt wegen "Einschleusens von Ausländern", ging in Berufung. Sie will einen Freispruch. Bekommt sie den?
Haben zwei Chinesinnen 2014 illegal als Prostituierte in Schweinfurt gearbeitet und sich die Vermieterin der 'Terminwohnung' damit des 'Einschleusens von Ausländern' strafbar gemacht? Darüber muss das Landgericht Schweinfurt als Berufungsinstanz urteilen 
Foto: Andreas Arnold/dpa | Haben zwei Chinesinnen 2014 illegal als Prostituierte in Schweinfurt gearbeitet und sich die Vermieterin der "Terminwohnung" damit des "Einschleusens von Ausländern" strafbar gemacht?
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 03.12.2019 11:43 Uhr

Im September 2014, als die Bordellwohnung mitten in Schweinfurt von Polizei und Zoll kontrolliert und zwei chinesische Prostituierte mit spanischen Aufenthaltspapieren angetroffen wurden, gab es 49 solcher Bordellbetriebe im Stadtgebiet. So sagt es der damalige Leiter der Vermögensabschöpfung beim Hauptzollamt Schweinfurt, nun als Zeuge im Berufungsverfahren gegen die Vermieterin dieser Wohnung vor der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt.

Ist das Ersturteil fehlerhaft? 

Dort erhofft sich die 50-jährige Angeklagte, jetzt wohnhaft in Berlin, nicht nur eine mildere Strafe als die zwölf Monate auf Bewährung, wozu sie das Amtsgericht wegen "Einschleusens von Ausländern" im April 2016 verurteilt hatte. Sie greift das Ersturteil "in vollem Umfang" an, sagt ihre Verteidigerin. Das sei nämlich fehlerhaft und die Angeklagte freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft hat aber ebenfalls Berufung eingelegt – mit dem gegenteiligen Ziel: Die Strafe sei zu mild, sie werde dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit der Angeklagten nicht gerecht. Diese schweigt im Übrigen sowohl zu den Tatvorwürfen als auch zu ihren persönlichen Verhältnissen.  

Die Frau, die jetzt als Beruf Altenpflegerin angibt, hat laut Ersturteil im Zeitraum 2013 bis 2015 in Schweinfurt, Hof und Hallstadt verschiedene "Terminwohnungen" betrieben, in denen vor allem ausländische Frauen die Zimmer anmieteten und der Prostitution nachgingen. Zwei Chinesinnen aber, mit laut ihren Papieren spanischem Aufenthaltsstatus und eine Brasilianerin mit italienischem Wohnsitz, habe die 50-jährige Angeklagte in ihren Etablissement als Prostituierte arbeiten lassen, obwohl sie zur Erwerbsarbeit in Deutschland keine Erlaubnis gehabt hätten.

Helle Aufregung im Bordell

Damit war für die Erstinstanz der Tatbestand des Einschleusens von Ausländern durch die Vermieterin der Bordellwohnungen erfüllt. Sie wurde zu der Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Eine mit einem Deutschen verheiratete Chinesin (51), die den beiden aus Spanien eingereisten, kein Deutsch sprechenden Prostituierten gegen Geld bei der Zimmeranmietung wie auch bei Inseraten in Zeitungen und im Internet geholfen hatte, wurde vom Amtsgericht wegen Beihilfe zum Einschleusen zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Auch sie hatte dagegen Berufung eingelegt, nahm diese aber zurück und konnte damit als Zeugin gehört werden.

Laut einem Ermittler hatte diese 51-jährige Chinesin an dem Tag, als die Schweinfurter "Massage Lounge" in der Stadtmitte kontrolliert wurde, in dem Etablissement "den Hut auf". Bei einer der zwei Prostituierten mit chinesischem Pass und spanischem Aufenthaltsstatus wurden unter Pads und Taschentüchern über 5000 Euro gefunden und sichergestellt. Die Frau habe sich lautstark und heftig gewehrt und sei zur Vernehmung in Polizeiräume gebracht worden. Die Folge: Helle Aufregung unter den übrigen Prostituierten.

"Nur zum Besuch" da?

Laut dem Zeugen vom Zoll wollten die Asiatinnen "nur zu Besuch" in der Terminwohnung sein, "aber knapp bekleidet, in Milieu typischem Outfit". Ohne Zweifel seien sie in diesem Etablissement der Prostitution nachgegangen. Generell laufe es oft so, dass Asiatinnen gegen Geldzahlung in ein Land nach Südeuropa gebracht würden, dort eine Scheinehe mit einem Einheimischen schlössen, womit sie einen Aufenthaltsstatus hätten – und dann in nordeuropäischen Ländern Geld mit Prostitution verdienen wollten oder sollten. Mit einem Europäer verheiratet, dürften sie zwar im Schengenraum reisen, aber keine Erwerbsarbeit etwa in Deutschland aufnehmen. Das sei illegal.

Ein Schleuser könne sich nur strafbar machen, wenn sich der oder die Geschleusten strafbar gemacht hätten, sagt die Anwältin der Bordellzimmer-Vermieterin. Gericht und Staatsanwältin geben ihr recht. "Der Schleuser leistet nach dem Gesetz lediglich Beihilfe", sagt der Kammervorsitzende. War die Einreise der beiden Frauen schon strafbare Schleuserei? Ihre Erwerbstätigkeit im Bordell wohl schon. Zur Wahrheitsfindung werden neben den bereits befragten sieben Zeugen noch weitere gehört. Der Prozess wird fortgesetzt. 

 
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