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Gerolzhofen
Verkehrsschau in Gerolzhofen: Regeln fürs Parken auf dem Marktplatz werden testweise geändert
Auf dem Marktplatz in Gerolzhofen soll die zulässige Höchstparkdauer soll die Zeit, in der Parkscheiben-Pflicht besteht, wochentags von 18 auf 19 Uhr erweitert werden.
Foto: Michael Mößlein | Auf dem Marktplatz in Gerolzhofen soll die zulässige Höchstparkdauer soll die Zeit, in der Parkscheiben-Pflicht besteht, wochentags von 18 auf 19 Uhr erweitert werden.
Michael Mößlein
 |  aktualisiert: 10.02.2024 18:23 Uhr

Parkende Fahrzeuge waren das Hauptthema der Verkehrsschau in Gerolzhofen. Dabei ging es um unterschiedliche Problemstellungen, mit denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Stadtverwaltung, Bauhof, Verkehrsüberwachung und Polizei konfrontiert sahen.

Für den Marktplatz etwa stand der Vorschlag im Raum, die zulässige Höchstparkdauer von zwei Stunden auf eine Stunde zu reduzieren. Hintergrund sind Beschwerden, wonach es dort "Dauerparker" gebe, die am Tag mehrfach ihre Parkscheibe weiterdrehen und Parkplätze über Stunden blockieren.

Einig war man sich, dass es wenig bringen würde, die Parkdauer zu beschränken. Deshalb würden Parkscheiben trotzdem weitergedreht. Die Stadt möchte nun testen, den Zeitraum, in dem eine Parkscheibe einzulegen ist, wochentags auf 19 Uhr zu verlängern. Aktuell gilt die Parkscheibenpflicht nur bis 18 Uhr. Was bedeutet: Wer um 16 Uhr sein Auto abstellt und die Parkscheibe einlegt, kann bis 9 Uhr am Folgetag stehen bleiben, ab da beginnt die Parkscheibenpflicht.

Anhänger blockieren Stellflächen auf Parkplatz

Ein Ärgernis sind mehrere Auto-Anhänger, die auf dem Parkplatz am früheren Bahnhof (Kreuzung Frankenwinheimer Stra0ße/Kolpingstraße) dauerhaft abgestellt sind und Stellplätze blockieren. Die Stadt möchte mit einer Fahrschule, die unter anderem dafür verantwortlich ist, über eine Lösung des Problems reden. Ein weiterer Anhänger dient augenscheinlich ausschließlich der Firmenwerbung, denn dieser wurde "noch nie bewegt", wie ein Teilnehmer der Verkehrsschau berichtete.

Auf dem Parkplatz an der Kreuzung Frankenwinheimer Straße/Kolpingstraße in Gerolzhofen sind regelmäßig Autoanhänger abgestellt. Sie blockieren auf Dauer Stellflächen.
Foto: Michael Mößlein | Auf dem Parkplatz an der Kreuzung Frankenwinheimer Straße/Kolpingstraße in Gerolzhofen sind regelmäßig Autoanhänger abgestellt. Sie blockieren auf Dauer Stellflächen.

Ein an einem Lichtmast anzubringendes Haltverbotsschild, das um den Hinweis "Feuerwehr-Anfahrtszone" ergänzt wird, soll verhindern, dass auf einem Parkplatz in der Hermann-Löns-Straße, am Übergang zur Kolpingstraße, weiter Autos auf einem Fußweg parken. Zugleich soll dort ein weiterer Parkplatz im Anschluss an die bestehenden Parkflächen eingezeichnet werden.

Ein Halteverbotsschild am Laternenmast (hinten in der Mitte) soll verhindern, dass auf dem Parkplatz in der Hermann-Löns-Straße weiter Fahrzeuge, wie der weiße VW im Bild) auf dem Fußweg parken. Im Bild (von links) Bauhofleiter Michael Finster, Jürgen Kneißl vom Stadtbauamt, Nicole Diessner von der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen, Bürgermeister Thorsten Wozniak sowie Martina Lang und Elke Knoch von der Verkehrsüberwachung und Hubert Kimmel, der Mitarbeiter Verkehr der Polizeiinspektion Gerolzhofen.
Foto: Michael Mößlein | Ein Halteverbotsschild am Laternenmast (hinten in der Mitte) soll verhindern, dass auf dem Parkplatz in der Hermann-Löns-Straße weiter Fahrzeuge, wie der weiße VW im Bild) auf dem Fußweg parken.

Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner schilderten dem Verkehrsschau-Gremium in der Julius-Echter-Straße von Problemen, die parkende Autos Anwohnern beim Ein- und Ausfahren auf deren Grundstücke bereiten. Es ginge so eng zu, dass bereits Schrammen in ein Auto gefahren wurden.

Rangieren ist den Anwohnern zumutbar

In diesem Bereich, zwischen Philipp-Stöhr-Weg und Martin-Luther-Straße war vor einigen Monaten einseitig ein Halteverbot eingerichtet worden. Seitdem dürfen Autos nur noch auf einer Straßenseite parken. Ein gewisses Maß an Rangieren sei Anwohnern zumutbar, sagte Hubert Kimmel von der Gerolzhöfer Polizei zur Gesetzeslage. Dies erfordere Augenmaß. Vorgeschrieben sei, dass parkende Fahrzeuge drei Meter Restfahrbahnbreite frei lassen.

Auf der einen Seite der Julius-Echter-Straße in Gerolzhofen (im Bild rechts) gilt zwischen der Martin-Luther-Straße und dem Philipp-Stöhr-Weg ein Halteverbot. Dies verlagert Probleme mit parkenden Autos auf die andere Straßenseite, berichten Anwohner.
Foto: Michael Mößlein | Auf der einen Seite der Julius-Echter-Straße in Gerolzhofen (im Bild rechts) gilt zwischen der Martin-Luther-Straße und dem Philipp-Stöhr-Weg ein Halteverbot.

Der Stadtbauhof wird nun ausmessen und prüfen, inwieweit dort Parkflächen auf dem Asphalt markiert werden können. Flächen gegenüber von Einfahrten könnten ausgespart werden. Dies bedeute allerdings, dass insgesamt Parkplätze in diesem Bereich übrigblieben verloren gingen.

Autos dürfen in der Wiebelsberger Straße parken

Keinen Handlungsbedarf erkannten die Anwesenden im Kreuzungsbereich Schallfelder Straße/Wiebelsberger Straße/Sixtstraße. Dort, so hatte es ein Bürger gemeldet, würden parkende Autos am Beginn der Wiebelsberger Straße die Sicht behindern. Nach Auskunft von Polizist Kimmel dürften dort am Fahrbahnrand Fahrzeuge abgestellt werden, solange die Mindest-Restfahrbahnbreite freigehalten wird. Dies sei hier augenscheinlich problemlos möglich.

Gesprochen wurde über die Möglichkeit, in der Berliner Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Stundenkilometer zu senken. Nach Auskunft von Kimmel brauche es stets einen "zwingenden Grund", um überörtlich bedeutsame Straßen zur Tempo-30-Zone zu machen. Dies dürfte in der Berliner Straße nur schwer zu begründen sein.

 
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