Vor einem Vierteljahr war das Verfahren schon einmal angesetzt, wurde dann aber auf Antrag des Verteidigers vertagt. Ein Gutachter sollte klären, ob die dem Angeklagten vorgeworfene versuchte Vergewaltigung, so wie das Opfer sie geschildert hatte, stattgefunden haben kann. Ein Gutachten wurde nicht erstellt – der 22-jährige Angeklagte beim zweiten Anlauf aber dennoch freigesprochen.
Grillen und Saufspiele
Das war geschehen: In der ersten Augusthälfte 2014 besuchen zwei Mädchen, 13 und 14 Jahre jung, einen damals 18-Jährigen zu Hause in der Kleinstadt im Grabfeld (Rhön). Der hat sturmfreie Bude, Eltern in Urlaub: ideale Bedingungen zum Feiern. Neben dem 18-Jährigen sind zwei weitere Jungs aus der Nachbarschaft im Alter von 16 und 18 Jahren dabei. „Saufspiele“ werden veranstaltet, es wird gegrillt, und irgendwann ist die 13-Jährige so betrunken, dass sie sich übergeben muss. Sie wird in ein Bett im Hobbyraum im Keller gelegt, wo sie sich vom Rausch erholen soll.
Dann soll sich in der Nacht der 18-Jährige aus der Nachbarschaft in den Kellerraum begeben, auf die betrunkene 13-Jährige gesetzt, sie großteils entkleidet und versucht haben, Oralverkehr zu erzwingen. Er soll dazu ihre Hände festgehalten, ihr gleichzeitig die Hose herunter gezogen und versucht haben, sie zu Oralverkehr zu zwingen. Der Gastgeber will Hilfeschreie von ihr gehört und die Tür zum verschlossenen Kellerraum eingetreten haben, worauf sie nach oben ins Zimmer gerannt sei, wo ihre Freundin nächtigte. Der „Hausherr“ habe dann im Keller bei dem Gast genächtigt, der die damals Minderjährige sexuell derart bedrängt haben soll.
Angeklagter: „War schon zu Hause“
Die 13-Jährige und ihre Freundin hätten bei dem Jungen in der sturmfreien Bude gar nicht übernachten dürfen – das hatten sie aber. Der Anschiss durch die Eltern am nächsten Morgen folgt auf dem Fuß, sagen sie vor Gericht. Die 13-Jährige erzählt ihrer Mutter von dem versuchten sexuellen Übergriff, will aber nicht zur Polizei, sondern das Erlebte lieber verdrängen. Die Mutter akzeptiert es.
Zwei Jahre später, als gegen den jungen Mann wegen einer ganz anderen Sache ermittelt und das Mädchen dazu als Zeugin befragt wird, sagt sie eher nebenbei, der Mann habe im August 2014 versucht, sie zu vergewaltigen. Zu diesem Vorwurf muss zwingend ermittelt werden. Der mutmaßliche Täter, gerade in England beschäftigt, wird festgenommen, nach Deutschland gebracht und hier in Untersuchungshaft gesteckt.
Angeklagter: „War schon zu Hause“
Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf der versuchten Vergewaltigung kategorisch und spricht von einem Racheakt. Der damalige Gastgeber und das angebliche Opfer, dessen spätere Freundin, wollten sich an ihm rächen. Er habe dem 18-Jährigen damals viel Geld geschuldet und dessen Vater bestohlen; sie ihn – zu Unrecht – verdächtigt, Nacktfotos von ihr verbreitet zu haben. Warum der Racheakt erst zwei Jahre später erfolgte, sei ihm schleierhaft. Zur angeblichen Tatzeit sei er längst zu Hause gewesen und habe auf der Terrasse genächtigt.
Dies alles wird beim Prozess am 1. August bekannt, der aber unterbrochen wird und nun von vorne beginnt. Jetzt aber macht sich das mutmaßliche Opfer – damals noch 13, heute 18 – völlig unglaubwürdig. Während drei Zeugen, die im Sommer 2014 bei der Saufparty dabei waren, aussagen, sie hätten durchs Fenster gesehen, wie die 13-Jährige eindeutig sexuelle Handlungen an dem Gastgeber vorgenommen habe, leugnet sie es. Ein Vierteljahr davor hatte sie es eingeräumt.
„Der Klassiker für eine Falschaussage“
Wie die versuchte Vergewaltigung stattgefunden haben soll, kann sie nicht näher beschreiben. Der Verteidiger des Angeklagten wird kaum mehr fertig mit der Aufzählung von widersprüchlichen Aussagen der jungen Frau bei polizeilichen Vernehmungen und beiden Gerichtsterminen. Sein Fazit: „Sie hat schlicht gelogen.“ Eine Minderjährige komme entgegen der Erwartung der Eltern nachts nichts nach Hause, sondern erst am Morgen und erfindet, um Ärger zu vermeiden, „die Story, es ist was Schlimmes passiert“. Von der Motivlage her sei das „der Klassiker für eine Falschaussage“. Der Tatvorwurf sei nicht nur nicht beweisbar, sondern widerlegt. Der Angeklagte sei freizusprechen und für die Haft zu entschädigen.
Auf Freispruch hatte wegen der enormen Widersprüche und Beweisprobleme sogar der Staatsanwalt plädiert. So urteilt am Ende auch das Jugendschöffengericht. „Wir wissen schlicht nicht, was an diesem Abend passiert ist“, sagt der Vorsitzende. Er habe es in seinem ganzen Berufsleben noch nicht erlebt, dass es zu jedem wichtigen Aspekt des Tatabends zwei oder mehr Versionen gibt: „Das totale Chaos für ein Strafgericht.“ Deshalb: Freispruch – „im Zweifel für den Angeklagten“. Er bekommt umgehend auch seinen Reispass wieder zurück.
Verfahren wegen Falschaussage droht
Dem angeblichen Missbrauchsopfer droht nun eine Anklage wegen falscher uneidlicher Aussage. Gegen den Gastgeber, an dem die damals 13-Jährige laut drei Zeugen sexuelle Handlungen vornahm, läuft bereits ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger.