
Das Landgericht hatte den heute 47-Jährigen wegen Heimtücke schuldig gesprochen, weil er die Tötung geplant und auf sein schlafendes Kind eingestochen hatte.
Dem Vater missfiel zum einen der westliche Lebensstil seiner Tochter, vor allem aber konnte er nicht ertragen, dass Büsra eine Beziehung zu einem 17 Jahre alten Türken eingegangen war. Das anfangs gute Verhältnis zum Vater schlug in Wut und Zorn um, als er von Dritten erfuhr, dass die Tochter, die das Schweinfurter Olympia-Morata-Gymnasium besuchte, sich entgegen ihrem Versprechen weiter mit dem jungen Landsmann traf. Die Beziehung war allerdings harmlos, ging über Händchenhalten und Küssen nicht hinaus.
Am 23. Juni 2009 kam es deshalb und wegen des lockeren Umgang Büsras mit dem Handy, dem Chatten im Internet und Schminken zu einem heftigen Wortgefecht zwischen Vater und Tochter. Die 15-Jährige zog es deshalb vor, die Nacht bei der Großmutter im gleichen Haus in der Innenstadt zu verbringen. Der Vater schlich sich aber um 3.25 Uhr in die Wohnung und stach aus Wut, Zorn und wegen der verletzten Eitelkeit wie im Rausch auf sein Kind ein: mit einem 30 Zentimeter langen Fleischermesser, 68 Mal.
Der Angeklagte, der zwar 20 Jahre in Deutschland lebte, aber in der Tradition seiner Heimat verhaftet blieb, hatte die schreckliche Tat als ihm unerklärlich bezeichnet und sein Handeln damit begründet, den Verstand verloren zu haben. Am Prozessende sagt er, dass der Mord keine Lösung gewesen sei und „nichts mit Ehre zu tun hatte“.
Genau um diese Frage ging es aber in dem Prozess und war auch der Grund für ein dauerhaft großes Medieninteresse, das es im Landgericht bisher nicht oder nur selten gibt. Allein bei der Urteilsverkündung saßen – die Kameraleute und Fotografen nicht gerechnet – rund 20 Journalisten im auch in den Zuschauerreihen voll besetzten Gerichtssaal.