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SCHWEINFURT
Unterstützung für Dekan Reiner Fries im Internet
Gerd Landgraf
Gerd Landgraf
 |  aktualisiert: 16.12.2021 11:06 Uhr

Dekan Reiner Fries am Mittwoch: „Ich darf nichts sagen. Ich habe die Sache einem Rechtsanwalt übergeben. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren.“ Gesagt hat diese drei Sätze am Telefon ein keinesfalls geknickter, sondern ein selbstbewusster Seelsorger.

Gegen den katholischen Stadtdekan und Pfarrer von Heilig Geist hat die Rechtsabteilung der NPD (Berlin) Strafanzeige gestellt, weil Reiner Fries am 10. September bei der Kundgebung der NPD auf dem nahen Schillerplatz 15 Minuten lang die Kirchenglocken hat läuten lassen. In dem Schreiben an die Schweinfurter Staatsanwaltschaft wird die Anzeige mit dem Verdacht auf „Versammlungssprengung“ begründet. Das Glockengeläut habe derart massiv gestört, dass die Reden nicht zu hören gewesen sein, heißt es weiter. Unter den Rednern war Holger Apfel, der NPD-Deutschlandchef. Vorgeworfen wird dem Dekan, er habe außerhalb der üblichen Zeiten und unzulässig lange läuten lassen, um eine genehmigte Demonstration zu verhindern. Für die NPD handelt es sich bei dem Vorfall um eine Verletzung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und keinesfalls um eine zulässige Protestveranstaltung.

Aufmainpost.deerhält der 20. Pfarrer von Heilig Geist (gegründet 1806 als älteste katholische Pfarrei in Schweinfurt) vor allem Zustimmung. Seelsorger der Innenstadtgemeinde mit 2500 Mitgliedern ist Reiner Fries (Jahrgang 1944) seit dem Jahr 2000. Gleich mehrfach wird in den Kommentaren zur Berichterstattung der Main Post (Schweinfurter Tagblatt und Volkszeitung) der Hut gezogen; mehrmals wird ihm der Beiname „Don Camillo“ von Schweinfurt gegeben. Gewünscht hätten sich einige der Schreiber einen solch engagierten Geistlichen in einem nur wenige, aber doch viel zu viele Jahre währenden 1000-jährigen Reich.

„Hochachtung“, „finde ich klasse“, „Danke“, „endlich einer, der sich etwas traut“, „super“, „noch nie hat mir ein Glockengeläut so gut gefallen“ sind Zitate aus den Kommentaren. Das Recht auf Verkündung stehe vor dem Recht auf Missbrauch, heißt es weiter, und eingefordert wird die „Unterstützung aus dem Würzburger Domeck“ für eine „freie Meinungsäußerung“.

Gleich drei Verfasser fordern die Einrichtung eines Spendenkontos zur Begleichung der Rechnungen aus dem Rechtsstreit. Auch steht das Angebot, für den Seelsorger ein oder zwei Tage in die Zuchtanstalt zu gehen – am Samstag und/oder Sonntag, damit der Gottesdienst gehalten werden kann.

Zwei Stimmen fordern zur Sachlichkeit auf. Gefragt wird, ob man sich außerhalb des Rechts stellen darf, weil man sich moralisch im Recht fühlt?, – und was wäre, wenn ein Pfarrer am Christopher-Street-Day (Demonstrationstag von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern) die Glocken läuten lässt?

 
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