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Schweinfurt
Unterstützung für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs
Bearbeitet von Markus Erhard
 |  aktualisiert: 27.04.2023 15:55 Uhr

Im Jahr 2013 wurde der Fonds Sexueller Missbrauch von der Bundesregierung eingerichtet, um Menschen zu unterstützen, die in ihrer Kindheit sexuellen Missbrauch erlebt haben. Der Fonds hat das Ziel, die Folgen der sexuellen Gewalt für Betroffene zu lindern. In Zusammenarbeit mit dem Fonds berät die Fachberatungsstelle bei häuslicher und sexualisierter Gewalt der Region Main-Rhön zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Antragsstellung. Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der Fachberatungsstelle entnommen.

Für eine erfolgreiche Beantragung der Förderung von bis zu 10.000 Euro müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Es muss sich um sexualisierte Gewalt handeln, die in der Kindheit im familiären Kontext begangen wurde, unter deren Folgen das Opfer bis heute leidet. Zudem muss der Missbrauch vor dem 30. Juni 2013 in Deutschland stattgefunden haben.

Finanzierung von Dienst- und Sachleistungen

Aus dem Fonds können unterschiedliche Dienst- und Sachleistungen finanziert werden. Hierzu zählen unter anderem Psychotherapie und andere therapeutische Angebote, medizinische Dienstleistungen, Maßnahmen zur individuellen Verarbeitung des Erlebten, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Beratungs-, Begleit- oder Betreuungsleistungen. Die in Anspruch genommenen Leistungen werden nicht auf Sozialleistungen wie ALG II, BAföG oder Sozialhilfe angerechnet und sind auch nicht versteuer- oder pfändbar.

Um ein erneutes Durchleben der schmerzhaften Erfahrungen zu vermeiden, ist es für die Antragsstellung nicht erforderlich, ausführlich über die Einzelheiten des Missbrauchs zu berichten. Die Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstelle unterstützen kostenfrei und vertraulich bei der Antragsstellung.

Weitere Infos und Antragsformulare unter www.fonds-missbrauch.de; Tel.: (09721)185233, E-Mail: office@fachberatung-schweinfurt.de.

 
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