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Zeuzleben
Unterstützung für Angehörige von Pflegebedürftigen sichern
Beim Info-Abend der Sozialstation Sankt Michael zur Pflegeversicherung war Einrichtungsleiter Ulrich Buchholz als Ratgeber gefragt.
Foto: Carmen Keller | Beim Info-Abend der Sozialstation Sankt Michael zur Pflegeversicherung war Einrichtungsleiter Ulrich Buchholz als Ratgeber gefragt.
Pressemitteilung
 |  aktualisiert: 01.04.2025 13:20 Uhr

Die Leistungen der Pflegeversicherung und wie man sie nutzen kann, standen im Mittelpunkt eines Info-Abends der Sozialstation Sankt Michael Werneck. Deren Leiter Ulrich Buchholz ermutigte die Besucher, bei ihrer Pflegekasse die entsprechenden Anträge auch zu stellen.

Das Interesse an der Aufklärung in den Räumen der Tagespflege Zeuzleben war groß. Etwa 80 Personen, meist Angehörige von Pflegebedürftigen, wollten genauer wissen, was ihnen zusteht.

Vor 30 Jahren hatte der Gesetzgeber die Pflegeversicherung eingeführt, erinnerte Buchholz. Heute gibt es sechs Millionen Pflegebedürftige, 70 Prozent davon werden von Angehörigen ohne weitere Unterstützung gepflegt. "Ohne diese bricht das ganze System zusammen", verdeutlichte der Leiter der Sozialstation. Seine Einrichtung bietet einen ambulanten Pflegedienst, eine Tagespflege für Senioren und eine Alltagsbegleitung an.

Dem Gesetzgeber ist daran gelegen, Angehörige zu entlasten, so Buchholz. Aber: Die Pflegeversicherung ist keine Vollkasko-, sondern eine Teilkaskoversicherung. Nicht alles kann finanziert werden.

Für einen Pflegegrad muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Diese schickt den Medizinischen Dienst zur Begutachtung. Grundsätzlich gelten fünf Pflegegrade. Sie beschreiben die Einschränkungen der Selbstständigkeit des Betroffenen.

Mit 65 Fragen lotet der Medizinische Dienst verschiedene Bereiche des Alltagslebens aus. Für jedes der sechs Module gibt es bestimmte Punkte.

Wenn ein Antrag abgelehnt wird, solle man überlegen, ob ein Widerspruch Sinn ergibt, empfahl er. Häufig sei es besser, zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag zu stellen. Das gelte auch für eine Höherstufung des Pflegegrads.

Zu den finanziellen Hilfen klärte Buchholz ausführlich auf. Von Pflegegrad zwei bis fünf kann der Betroffene wählen zwischen monatlichem Pflegegeld oder einer Sachleistung, also einem Dienstleister wie eine Sozialstation. Oder er nimmt eine Kombination aus beidem.

Die zusätzliche Möglichkeit der Verhinderungspflege werde oft nicht in Anspruch genommen wird, wusste Buchholz. Außerdem kann Kurzzeitpflege beansprucht werden. Für das Geld kann flexibel tage- oder stundenweise Unterstützung gesucht werden.

Von: Ulrich Buchholz (Einrichtungsleiter Sozialstation Sankt Michael Werneck e.V.)

 
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