Laut dem Bericht der Schweinfurter Polizeiinspektion gab es am Freitag, 16. Juli, am Vormittag gegen 9 Uhr eine Unfallflucht in Schweinfurt. Gemeldet wurde, wie ein Zeuge vor der Fahrschule Kuch an den Schanzen 11 beobachtete, dass bei der dortigen Fahrschule ein schwarzes Auto rangierte und dabei an einem geparkten VW Golf hängen blieb. Der Sachschaden an dem Fahrzeug beträgt laut Schätzung der Polizei über 500 Euro. Der oder die Fahrerin, heißt es in dem Bericht weiter, fuhr nach dem Rangieren in unbekannte Richtung davon.
Mittlerweile meldete sich der Leiter der Fahrschule, Roland Kuch, bei dieser Redaktion. Er bietet eine Belohnung von 250 Euro für Hinweise auf den Unfallverursacher, wie er erklärt. Wer etwas beobachtet hat, kann sich an ihn unter 09721 541670 wenden bzw. Hinweise an die Polizeiinspektion Schweinfurter unter 09721 2020 geben.
Einen Unfall zu verursachen und sich vom Unfallort zu entfernen, ohne den Geschädigten oder die Polizei zu informieren, ist grundsätzlich strafbar. Neben einem möglichen Gerichtsverfahren gibt es auch zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot. Grundsätzlich richtig verhält man sich im Falle eines Unfalls, wenn man sofort die Polizei ruft und um Aufnahme des Unfalls bittet, wenn der Halter des Autos, an dem man einen Schaden verursacht hat, nicht vor Ort ist. Die Höhe des Schadens ist im übrigen irrelevant, es reicht auch nicht, einen Zettel mit Telefonnummer an die Windschutzscheibe zu hängen.