Wird sie es wieder tun oder nicht? Diese Frage war zentral im Verfahren gegen eine paranoid-schizophrene Frau, die ihr Auto absichtlich in den Gegenverkehr gelenkt hat. Die 48-Jährige war am 23. Dezember 2015 auf der Landstraße bei Burglauer (Lkr. Rhön-Grabfeld) mit ihrem Auto in einen Kleintransporter gefahren, nur mit Glück blieben dessen Fahrer und die Frau fast unverletzt.
Vor Gericht sagte sie, dass ihr Stimmen im Kopf die Umkehr befahlen und sie einen Schlag in den Nacken verspürt hätte (wir berichteten). Vor dem Landgericht Schweinfurt ging es nun darum, ob die Erfurterin in die Psychiatrie muss. Sie muss nicht.
Schuldunfähigkeit stand außer Frage
Vor Beginn der Verhandlung war bereits klar, dass sie zum Zeitpunkt des Unfalls aufgrund ihrer schweren psychischen Krankheit schuldunfähig war. Deshalb war das Verfahren kein Strafverfahren, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren, bei dem es um eine mögliche Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geht.
Damit der sogenannte Maßregelvollzug angeordnet werden kann, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein: Die Tat muss im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen worden sein – das trifft zu. Außerdem muss Wiederholungsgefahr bestehen, der Mensch also eine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit sein. Diese Gefahr sah die Kammer nicht.
Die Frau sei trotz langjähriger Krankheit zuvor nicht aufgefallen, und spreche gut auf Medikamente an, auch sei der Unfall kein klassisches Aggressionsdelikt gewesen. Die Hürden für eine Unterbringung in der Psychiatrie liegen hoch, weil sie zeitlich nicht begrenzt ist, die Betroffenen verbringen oft viele Jahre dort.
Die Frage der Verhältnismaßigkeit
Deshalb muss die Frage der Verhältnismäßigkeit intensiv diskutiert werden. Im Fall der 48-Jährigen, die im Vorfeld des Unfalls selbstständig ihre Medikamente reduziert hatte, entschied das Gericht zu ihren Gunsten.
Der Staatsanwalt hatte gefordert, der Frau die Einnahme ihrer Psychopharmaka als sogenanntes Depotpräparat aufzuerlegen. Das war auch der Vorschlag des psychiatrischen Gutachters gewesen. Ein solches Medikament gibt des Wirkstoff nach und nach ab, sie könnte es nicht einfach absetzen.
Im Prozess hatte die Frau nämlich auch einen gewissen Hang zu Schamanen und Wunderheilern gezeigt. Auch wollte der Staatsanwalt, dass sie für fünf Jahre keinen Führerschein mehr bekommt, die Kammer befand drei Jahre aber als ausreichend.