Ukrainische Flüchtlinge, die unter die sogenannte Massenzustromsrichtlinie fallen, erhalten ab 1. Juni Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV).
Flüchtlinge, die privat in Schweinfurt untergekommen sind, müssen den üblichen Antrag auf die neue Leistung stellen. Lediglich für die Bewohner in den Ledward Baracks reicht ein sogenannter Kurzantrag aus. Letzterer ist auch in ukrainischer und russischer Sprache verfügbar. Darauf weist die Stadt in einer Pressemitteilung hin, der auch nachfolgende Informationen entnommen sind.
Die Integrationsberatung des Diakonischen Werkes und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes kann im Rahmen der knappen Kapazitäten unterstützend in Anspruch genommen werden. Die von der Stadt eingestellten ukrainischen Sprachmittler stehen unterstützend zur Seite.
Sozialamt und Jobcenter der Stadt beziehen im Verwaltungsgebäude 209 der Ledward Baracks (Kasernenweg 1) vorübergehend gemeinsame Büros. Die neue Außenstelle des Jobcenters im Kasernenweg 1 (Zimmer 137-139) ist zur Antragsabgabe vom 9. bis 20. Mai zu folgenden Öffnungszeiten erreichbar: montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16.30 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr. Sie sind Ansprechpartner für alle ukrainischen Flüchtlinge – auch jene, die bereits außerhalb der Ledward Baracks in der Stadt leben.
Da zum Bezug der Leistung auch ein Bankkonto und eine Krankenversicherung benötigt werden, werden verschiedene Krankenkassen sowie bei Bedarf auch Banken ebenfalls vor Ort Servicebüros eröffnen. Das Servicebüro der Krankenkassen steht dabei auch Flüchtlingen mit Wohnort im Landkreis Schweinfurt zur Verfügung, jedoch müssen diese ihren Sozialleistungsantrag im Jobcenter des Landeskreises Schweinfurt im Gebäude der Agentur für Arbeit in der Kornacherstr. 6 stellen.
Um lange Wartezeiten zu verhindern, werden die Antragstellenden gebeten, nach dem Buchstaben des Nachnamens zu kommen: Montag, 9. Mai und 16. Mai (Buchstabe A-E des Nachnamens), Dienstag, 10. Mai und 17. Mai (F-J), Mittwoch, 11. Mai und 18. Mai (K-O), Donnerstag, 12. Mai und 19. Mai (P-T), Freitag, 13. Mai und 20. Mai (U-Z).
Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt werden die Flüchtlinge im Hauptgebäude des Jobcenters, Lange Zehntstraße 17, betreut. Das Jobcenter und das Amt für soziale Leistungen weisen darauf hin, dass es wichtig ist, dass das Antragsformular vollständig in lateinischer Schrift ausgefüllt ist und zur Antragsabgabe Ausweis, Registrierungsunterlagen und die Papiere des Sozialamtes mitgebracht werden, sowie die Bankkontoeröffnung abgeschlossen und die Krankenversicherung beantragt sind.