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SCHWEINFURT
Transplantationsbeauftragter am Leopoldina-Krankenhaus
Von unserem Redaktionsmitglied Gerd Landgraf
 |  aktualisiert: 25.08.2013 17:01 Uhr

Dr. Thorsten Fortwängler (Neurologie) und sein Stellvertreter Dr. Lothar Dehrendorf aus der operativen Intensivmedizin haben es schriftlich und mit Anerkennung. Ihre Arbeit als Transplantationsbeauftragte am Leopoldina-Krankenhaus ist beispielgebend.

Der bayerische Gesundheitsminister Marcel Huber und Dr. Thomas Breidenbach, geschäftsführender Arzt der deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), haben neben dem Klinikum Großhadern und der Klinik Weilheim heuer das Leopoldina-Krankenhaus mit dem bayerischen Organspendepreis geehrt.

Bei der Überreichung in München meinte Minister Huber, dass das vergangene Jahr mit dem Transplantationsskandal eine riesige Belastungsprobe für alle war, die auf eine Spenderniere oder ein anderes Organ warten. Wichtig sei jetzt, das Vertrauen in die Transplantationsmedizin und in die Kompetenz der Kliniken zurückzugewinnen. Nur mit Hilfe der Ärzte und Pfleger seien die Wartenden zu retten, so der Minister.

Ausgezeichnet wurden mit dem Preis nicht nur die Transplantationsbeauftragten. Die Unterstützung durch die Klinikleitung, die Fortbildung des Klinikpersonals und die Erarbeitung von Leitlinien und Verfahrensschritten für den Akutfall Organspende waren weitere Vergabekriterien.

Im Gespräch mit dieser Zeitung sagte Dr. Thorsten Fortwängler, dass mittlerweile durch den Gesetzgeber Maßnahmen ergriffen wurden, um Verstöße unmöglich zu machen. Dass der Transplantationsskandal überhaupt möglich war, hat er sich vor der Aufdeckung der Manipulationen nicht vorstellen können.

Geehrt wurde in München nicht die Anzahl der Organspenden, sondern die Kultur in Sachen Organspende. Das „Leo“ verzeichnete als Schwerpunktkrankenhaus mit 677 Planbetten und einer umfassenden medizinischen Versorgung (jährlich 33 000 stationäre und 28 000 ambulante Patienten) im Jahr 2012 sieben Organspenden, im Jahr 2011 ebenfalls sieben und 2010 fünf. Im laufenden Jahr kam es bislang zu vier Organspenden.

Für den Transplantationsbeauftragten Dr. Fortwängler ist das „A und O“ bei der Organspende (vor allem Leber, Niere, Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse) der vertrauensvolle Umgang mit den Patienten und den Angehörigen. Das Mitspracherecht sei das Maß der Dinge. Reden können die Betroffenen am „Leo“ mit den behandelnden Ärzten, mit den Pflegern, mit ihm und Dr. Dehrendorf, auch kann ein Koordinator der DSO hinzugezogen werden. Wert legt der Transplantationsbeauftragte auf die Tatsache, dass zwischen der Spender-Klinik und dem Transplantationszentrum kein direkter Kontakt besteht, dass ausschließlich die DSO vermittelt.

Die DSO ist seit Juli 2000 die bundesweite Koordinierungsstelle für Organspende. In der Akutsituation begleitet sie alle Abläufe: von der qualifizierten Feststellung des Hirntods über das Gespräch mit den Angehörigen, medizinische Maßnahmen zur Organ- und Empfängerprotektion bis hin zum Organtransport. Daneben unterstütz die DSO die Krankenhäuser durch Fortbildungen und Prozessoptimierung. Die DSO-Region Bayern betreut 214 Krankenhäuser.

Mit der Organspende sind am Leopoldina-Krankenhaus vier Intensivstationen befasst: die für Kinder, die der „Inneren“, der Neurologie und die operative Intensivstation. Fortwängler: „Die Patienten kommen schwer erkrankt ins Krankenhaus. Zu aller vorderst geht es darum, die Patienten und die Angehörigen zu begleiten.“ Die Aufgabe des Transplantationsbeauftragten setzt im Regelfall nach Feststellung des Hirntods ein – „und damit oft am Ende einer langen Behandlung“, so Fortwängler.

Es ist eine gesetzlich verankerte Pflicht der Krankenhäuser, potenzielle Spender zu melden. Dieser Pflicht komme das Leopoldina-Krankenhaus auf allen Intensivstationen gewissenhaft nach, so der Transplantationsbeauftragte. Dr. Fortwängler versichert im Gespräch, dass eine Entscheidung zur Organspende keine negative Auswirkung auf die Therapie hat. Eine Intensivierung der Betreuung nach dem Hirntod erfolge dann, wenn dies für das freigegebene Organ wichtig sei. Darüber werde mit den Angehörigen gesprochen. Für den Verfahrensablauf gibt es am „Leo“ nachvollziehbare Regeln – ab der Spendererkennung.

Bei nur etwa einem Fünftel der möglichen Spender liegt eine eindeutige Willenserklärung des Patienten vor. Deshalb müssen oft die Angehörigen eine Entscheidung fällen. Mit ihnen werde in jedem Fall eine einvernehmliche Lösung gefunden, so Dr. Fortwängler. Bislang kam es in etwa 35 Prozent der Fälle zu einer Ablehnung. Gegen den Willen der Angehörigen wird kein Verfahren fortgesetzt.

Vor allem bei älteren Patienten fehlt eine Willenserklärung, weiß Fortwängler – auch weil viele nicht wissen, dass auch die Organe Älterer Leben retten können.

Neben den Schulungen für das Personal am eigenen Haus ist der Transplantationsbeauftragte für die Kontakte zu den Häusern in der Nachbarschaft zuständig. Mit deren Transplantationsbeauftragten wird ein regelmäßiger Kontakt am runden Tisch gepflegt.

Transplantationsbeauftragter: Dr. Thorsten Fortwängler.
Foto: Gerd Landgraf | Transplantationsbeauftragter: Dr. Thorsten Fortwängler.
 
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