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Schweinfurt
Tourismusverein statt Gebietsausschuss
Bisheriger Tourismusverband Steigerwald wird umgewandelt
Silvia Eidel
 |  aktualisiert: 10.12.2018 02:18 Uhr

Neu aufgestellt werden soll ab 2019 der Tourismusverband Steigerwald, inhaltlich und personell. Zudem soll ein eingetragener Verein "Steigerwald Tourismus e.V." den bisherigen Gebietsausschuss für den Tourismusverband Franken ablösen.

In der Sitzung des Kreisausschusses Schweinfurt zeigten sich die Kreisräte damit zwar einverstanden. Allerdings war das Procedere im Vorfeld etwas "verwunderlich", wie es Regionalmanager Frank Deubner ausdrückte.

Denn ausgehend vom Vorsitzenden des Tourismusverbands, dem Landrat von Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, war die Information Ende Oktober äußerst kurzfristig vor der Vorstandssitzung des Verbands gekommen, die Umwandlung sollte schnell gehen. Vorausgegangen war eine externe Organisationsanalyse.

Beschlüsse der Gremien, also der Kreistage von Schweinfurt, Haßberge, Kitzingen, Bamberg, Erlangen-Höchstadt und Neustadt-Aisch/Bad Windsheim sowie der Stadt- und Gemeinderäte seien dazu nicht erforderlich, hieß es. So sah es auch die zuständige Rechtsaufsicht, die Regierung von Mittelfranken.

Neue Satzung unter Vorbehalt beschlossen

Diese Auffassung teilten die drei unterfränkischen Landkreise aber nicht. Die kurzfristig vor der Vorstandssitzung des Tourismusverbands angekündigte Umwandlung samt Satzungsentwurf wurde inhaltlich geprüft und nachgebessert, so Deubner. Die neue Satzung wurde nur unter Vorbehalt der Zustimmung der Gremien beschlossen.

Inhaltlich geht es zum einen darum, die bisherige personelle Überschneidung des sogenannten Tourismusverbands Steigerwald, des Naturparks Steigerwald und des Landkreistourismus Neustadt/Aisch-Bad Windsheim aufzulösen und in drei Positionen zu trennen. Zum anderen soll ein eingetragener Verein den jetzigen "Gebietsausschuss Steigerwald" ablösen.

Denn bislang ist dieser ein nicht rechtsfähiger Zusammenschluss, was zum einen aufgrund der Haftungsbeschränkung, etwa gegenüber Pauschalreiseanbietern, wichtig wäre. Zum anderen müsse bei gemeinsamen Förderprojekten eine eingetragene Rechtsperson der Träger sein, um die Zuschussmöglichkeiten auszuschöpfen.

Einverstanden damit zeigte sich der Kreisausschuss. Die Beitragsordnung bleibt auch im neuen Verein unverändert, für den Landkreis Schweinfurt ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag im Verein von 7590 Euro fällig.

 
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