
Von Januar bis März dieses Jahres soll der Mann aus dem osteuropäischen Kleinstaat in Schweinfurter und Würzburger Geschäften fünfmal teure Parfüms geklaut haben: 15 Flacons der Marken Dior, Boss, Kenzo, Chanel im Verkaufswert von 1860 Euro. Das wirft ihm der Staatsanwalt in der Verhandlung vor dem Schweinfurter Schöffengericht vor.
Ausschließlich teure Düfte
Der Angeklagte gesteht vier der Taten, nur die erste im Januar nicht, bei der ein Anderer wohl zwei Kenzo-Parfüms ohne zu zahlen mitgenommen hatte. Er sei zwar auch im Geschäft gewesen, so der 41-Jährige, habe aber nichts gestohlen und bei dem Diebstahl auch nicht "mitgewirkt". Zu widerlegen sei ihm diese Einlassung nicht, räumt nach der Beweisaufnahme auch der Staatsanwalt ein.
Die anderen vier Diebstähle räumt der Mann ein. Er hatte es ausschließlich auf teure Düfte renommierter Hersteller abgesehen, um diese zu Geld zu machen und damit Drogen zu kaufen, insbesondere Heroin. Davon sei der Angeklagte in höchstem Grade abhängig und körperlich wie psychisch geschädigt, sagt der forensische Psychiater als Sachverständiger vor dem Gericht. Der Gutachter spricht von "massiven Schädigungen" des Gedächtnisses und von Gefäßen sowie von einer Persönlichkeitsdeformation. Die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit könnte bei den Taten erheblich eingeschränkt gewesen sein und wenn der Angeklagte keine mindestens zweijährige stationäre Therapie absolviere, werde er mit großer Sicherheit gleiche oder ähnliche Delikte wieder begehen.
Klauen unter Suchtdruck
Grundsätzlich, so der psychiatrische Gutachter, sehe er bei dem 41-Jährigen keine kriminelle Energie. Die Diebstähle begehe dieser ohne große Planung, oft spontan, wenn Entzugserscheinungen einsetzten und er dringend Drogen brauche. Reine Beschaffungskriminalität also, ohne Suchtdruck gäbe es demnach keine Diebstähle durch den Angeklagten.
Die hat er allerdings in kürzester Zeit reichlich begangen. Von 2015 bis 2018 sind für ihn elf Verurteilungen wegen Diebstählen durch verschiedene Amtsgerichte aktenkundig – mit hohen Geld- und auch Freiheitsstrafen, wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer feststellt. Er fordert eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung, die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt für zwei Jahre und die Einziehung von 780 Euro Wertersatz anzuordnen.
16 Monate Haft plus Therapie
Der Antrag des Verteidigers unterscheidet sich kaum von dem des Staatsanwalts: Er plädiert für drei Monate weniger. Ein Jahr und vier Monate urteilt schließlich das Schöffengericht. Von verminderter Schuldfähigkeit geht der Vorsitzende mit Bezug auf den psychiatrischen Gutachter aus. Dass die äußeren Umstände ihn in die Drogensucht getrieben hätten, wie der 41-Jährige mehrfach geäußert hatte, will der Vorsitzende Richter so nicht stehen lassen: "Nicht die Umstände, nicht die anderen haben Sie von Betäubungsmitteln abhängig gemacht, sondern Sie selbst." Angeklagter und Staatsanwalt verzichten auf Rechtsmittel, das Urteil ist damit rechtskräftig.