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Schweinfurt
Sturz in Baugrube: Tragischer Unfall mit tödlichem Ausgang
Ein 85-Jähriger fällt in eine für Gartenteich-Technik gedachte Baugrube und stirbt an den Folgen. Das ist eine fahrlässige Tötung, sagt das Gericht und begründet das.
Ein tragischer Unfall, der einen 85-Jährigen  das Leben kostete, wurde am Amtsgericht in Schweinfurt verhandelt. Der Senior war in eine ungesicherte Baugrube gefallen und an den Folgen des Sturzes verstorben. 
Foto: Nicolas Armer | Ein tragischer Unfall, der einen 85-Jährigen  das Leben kostete, wurde am Amtsgericht in Schweinfurt verhandelt. Der Senior war in eine ungesicherte Baugrube gefallen und an den Folgen des Sturzes verstorben. 
Helmut Glauch
Helmut Glauch
 |  aktualisiert: 15.07.2024 09:00 Uhr

"Eine Verkettung unglücklicher Umstände, aber dennoch eine Fahrlässigkeit", so der Strafrichter am Schweinfurter Amtsgericht über das, was sich da im vergangenen Jahr auf einem Grundstück in einer Gemeinde im Landkreis Schweinfurt ereignet hat. Eine Fahrlässigkeit, die letztlich einen 85-jährigen Mann das Leben kostete, weshalb sie als fahrlässige Tötung angeklagt war.       

Im April 2020 begann der Angeklagte auf seinem Grundstück mit dem Bau eines Schwimmteiches, weshalb er eine eineinhalb Meter Tiefe Grube für den Teich und eine weitere, etwa 1,75 Meter tiefe Grube aushob, um dort einen Raum für die Wassertechnik zu errichten. Letztere Baugrube grenzte unmittelbar an die Terrasse der Einliegerwohnung des Hauses, die an ein älteres Ehepaar vermietet war.     

Beckenbruch und Rippenserienfraktur nach Sturz in die Baugrube

Am späten Nachmittag des 17. April wollte der Senior von seiner Wohnung in seinen Keller unter der benachbarten Garage gehen. Als der 85-jährige gehbehinderte Mann zu diesem Zweck über seine Terrasse lief, stürzte er und geriet dabei Richtung Baugrube. Dass die Baustelle sich in einer Hanglage  befindet, mag begünstigt haben, dass er in die bereits betonierte Grube fiel. Eine Fraktur des Beckens, beidseitige Rippenserienbrüche und Platzwunden am Kopf waren die Folgen. Im Laufe der intensivmedizinischen Behandlung des betagten Mannes, kamen weitere Erkrankungen dazu. Etwa zweieinhalb Wochen nach dem Sturz in die Baugrube mit Bodenplatte starb er im Krankenhaus.           

Auch wenn der Mann an nicht unerheblichen Vorerkrankungen litt und während seiner Behandlung altersbedingte Komplikationen hinzu kamen, seien die Folgen des Sturzes als eigentliche Todesursache anzusehen, so der Rechtsmediziner in seinem Gutachten. 

Wie in der Anklage formuliert, kam auch das Gericht zu der Einschätzung, dass der tragische Unfall zur fahrlässigen Tötung werde, weil die Baugruben ungesichert gewesen seien. Wäre die Baustelle, wie es hätte sein müssen, ordnungsgemäß gegen Absturz gesichert gewesen, dann wäre der Senior nach seinem Sturz auf der Terrasse wohl nicht auch noch in die Baugrube gefallen.      

Freundschaftliches Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter

Noch tragischer wird der Fall vor dem Hintergrund, dass Vermieter und Mieter ein gutes, ja freundschaftliches Verhältnis miteinander hatten. Das bestätigte auch die Enkelin des Verstorbenen im Zeugenstand, die davon berichtete, dass sie zum Beispiel beim Vermieter anrufen konnte, wenn die Großeltern Hilfe brauchten.     

Auch wenn der zu Tode gekommene 85-Jährige unzweifelhaft über die Baustelle im Bilde war und zumindest mündlich vom Vermieter auf die damit verbundenen Gefahren hingewiesen worden war, blieb für das Gericht die Frage nach der unterlassenen Absturzsicherung. Diese grundsätzlich bestehende Verkehrssicherungspflicht wäre hier besonders nötig gewesen, weil bekannt war, das ein 85-Jähiger und seine noch ältere Frau, Wohnung und Terrasse unmittelbar neben den Baugruben haben.

Mit seinem Urteil, 90 Tagessätze zu je 65 Euro, blieb der Strafrichter am untersten Rand dessen, womit eine fahrlässige Tötung zu ahnden ist. Der Rechtsrahmen dafür ist von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft weit gespannt. Rechtsmittel gegen den Strafbefehl sind innerhalb einer Woche möglich.

 
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Kommentare
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  • I. F.
    @Redaktion: Nanu, wurde hier...

    ...die Fahrlässigkeit als Person angeklagt?

    Zitat: "Eine Fahrlässigkeit, die letztlich einen 85-jährigen Mann das Leben kostete, weshalb sie als fahrlässige Tötung angeklagt war."
    Es ist schon manchmal schwierig mit der Sprache...

    Tragisch ist das Geschehen auf jeden Fall für die Betroffenen.
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  • B. G.
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