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EUERBACH
Stromtrasse übers Planungsrecht verhindern
Von unserer Mitarbeiterin Silvia Eidel
 |  aktualisiert: 21.01.2015 17:23 Uhr

Rein auf ihre rechtlichen Möglichkeiten bei ihrem Widerstand gegen die SuedLink-Stromtrasse wird sich die Gemeinde Euerbach konzentrieren. Denn eine Klagemöglichkeit hat die Gemeinde nur dann, wenn ihre Planungshoheit betroffen ist.

Diese Auskunft einer Würzburger Kanzlei gab Bürgermeister Arthur Arnold in der ersten Gemeinderatssitzung des Jahres an die Räte weiter. Das Thema SuedLink betrifft Euerbach nun auch unmittelbar: In den von der Firma Tennet dem eigentlichen Planungsverfahren vorgeschalteten „Bürgerdialogen“ waren zwei Alternativvorschläge zur favorisierten Trasse an der A 7 genannt worden. Östlich von Euerbach würden diese 1000 Meter breiten Korridore dann verlaufen.

Tennet hatte am 12. Dezember den Genehmigungsantrag bei der Bundesnetzagentur eingereicht, erinnerte Arnold. In den nächsten Wochen wird daher im Rahmen des Bundesfachplanungsverfahrens die sogenannte Antragskonferenz stattfinden. Bei dieser Gelegenheit muss die Gemeinde ihre Einwände mündlich vorbringen und damit ihre Position in die Festlegung des Untersuchungsrahmens einbringen.

Ob die Gemarkung Euerbach überhaupt berührt wird, könne aktuell nicht beurteilt werden, so Arnold. Planungsrechtlich sieht es so aus, dass östlich des Dorfes und nördlich der B 303 der Flächennutzungsplan Gewerbeflächen aufweist, bereits erschlossene und zum Teil bebaute. Derzeit wird daran anschließend eine Erweiterung des Gewerbegebietes vorgenommen.

Östlich von Euerbach und südlich der B 303 weist der Flächennutzungsplan ebenfalls Gewerbeflächen aus, allerdings wurde noch kein Bebauungsplan erstellt. Der Rat der kontaktierten Juristen laute, so der Bürgermeister, auch hierfür einen Aufstellungsbeschluss zu fassen. Westlich dieser möglichen Gewerbefläche befindet sich das bebaute Wohngebiet Zauser.

Zu nahe am Baugebiet?

Als sogenannte Raumwiderstände gegen die Trasse komme in Frage, dass der mögliche Korridor westlich von Oberwerrn und den Conn-Barracks durch die A 71 und die B 19 vorbelastet sei. Außerdem befindet sich unmittelbar neben dem Baugebiet Zauser und dem Gewerbegebiet die 110-kV-Freileitung sowie die Ferngasleitung. Nicht zuletzt wurde beim Bau der A 71 und bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Am Niederwerrner Weg IV“ eine Feldhamsterpopulation festgestellt.

Die Gemeinde werde bei ihrer Stellungnahme die rechtliche Seite in den Vordergrund stellen, sagte Arnold. Nur wenn ihre Planungshoheit möglicherweise durch den Korridor verletzt wird, habe sie Klagemöglichkeiten. Auf andere Hinderungsgründe gegen die Stromtrasse wie Naturschutz, Immissionsschutz, Grundwasserproblematik oder optische Beeinträchtigung werde man daher nicht setzen.

Wie überhaupt die Stromtrasse bei Einhaltung der Mindestabstände in den Bereich zwischen Wohnbebauung und Autobahn passen könne, sei ihm schleierhaft, meinte Gemeinderat Burkard Seufert. Verwaltungsleiter Klaus Wolf korrigierte diese Auffassung: Einzig das Bundesland Niedersachsen habe in Deutschland festgeschriebene Mindestabstände: 400 Meter zur Wohnbebauung, 200 Meter zur Straße. In Bayern gibt es keine verbindliche Festlegung. Beim Tennet-Dialog habe es geheißen, die Stromtrasse könne auch direkt parallel zur A 71 stehen, sagte er.

„Wir werden uns an die Rechtsabläufe halten“, meinte Bürgermeister Arnold. „Unsere Widerstände werden rechtlich fundiert vorgebracht“. Zu diesem Zweck beauftragte der Gemeinderat einstimmig die Kanzlei Vocke und Kollegen.

Unterschiedliche Gemengelage

Arnold räumte ein, dass es innerhalb der Allianz Oberes Werntal, deren Sprecher er ist, unterschiedliche „Gemengelage“ gebe, je nach Trassenvariante. Bei der A 71-Variante sind Niederwerrn, Poppenhausen, Geldersheim und Euerbach betroffen, bei der A 7 Wasserlosen und Werneck. Bergrheinfeld wäre in jedem Fall dabei. „Wir wollen uns in der Kommunikation gegenseitig unterstützen“, umschrieb er die Problematik.

 
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