Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat die Umstellung der Stromspannung von 220 kV auf 380 kV in der Leitungstrasse Grafenrheinfeld-Würgau abgelehnt. Gesundheitliche Bedenken standen damals im Vordergrund. Die Regierung von Unterfranken hat nun im Planfeststellungsbeschluss dargelegt, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder nicht zu erwarten seien.
Zwar erzeuge die 380-kV-Freileitung elektromagnetische Felder, die von der Leitung ausgehenden Belastungen lägen aber deutlich unterhalb der in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung festgesetzten Grenzwerte, heißt es. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann die Gemeinde nun Klage beim Bundesverwaltungsgericht erheben.
Markus Henneberger fasste das Verfahren in treffende Worte: „Das ist eine der schönen Entscheidungen, wo der Gemeinderat gefragt wird, aber nur zustimmen darf. Wenn er Ja sagt, ist das Ganze demokratisch legitimiert, wenn nicht, dann wird's eben ohne seine Zustimmung gemacht.“
Guido Oster wollte noch nicht so leicht nachgeben. Er bat die Gemeindeverwaltung zu prüfen, ob man nicht noch einmal Widerspruch einlegen könnte, vorläufig ohne Begründung, die könne man nachliefern, wenn sich die bayerische Staatsregierung einmal entschieden hätte, was sie eigentlich will. Eine Klage käme wohl nicht in Frage, aber man solle auch nicht gleich „den Kopf einziehen“. Geschäftsleiter Thomas Meyer versprach die Möglichkeiten zu prüfen.