Stromlieferung und ein Brief von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger zum Netzausbau waren Themen der jüngsten Gemeinderatssitzung. Auf eine Anfrage der Gemeinde zum Netzausbau an den Vorgänger von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger antwortete jetzt dieser selbst. Aiwanger hatte kurzfristig an der "Netzausbaureise" von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nach Bergrheinfeld teilgenommen und dort auch klare Position bezogen.
Er habe persönliche Zweifel an der Notwendigkeit der Starkstromtrassen, so Aiwanger in seinem Brief. Eine dezentrale Energieversorgung ziehe er vor. Daher sei es notwendig, dies auch im Süden Bayerns zu tun. Er habe am 13. Dezember 2018 einen Energiegipfel ins Leben gerufen, bei dem die Energiewende auf den Prüfstand gestellt wird.
Hoffnungsstreifen am Horizont
Bürgermeister Ulrich Werner sieht dies als Hoffnungstreifen am Horizont. Er wünscht sich, zu diesem Energiegipfel eingeladen zu werden. Außerdem liege die Stellungnahme der Gemeinde zum neuen Netzentwicklungsplan schon bereit.
Die Stromlieferverträge für die Jahre 2020, 2021 und 2022 stehen zur Verlängerung an. Die Gemeinde beziehe seit jeher ihren Strom von der ÜZ, so der Bürgermeister. Nach der Bündelausschreibung liege ein Angebot vor, welches die Fortsetzung der bisherigen Konditionen beinhalte. Lediglich der Rabatt von 0,1 Cent pro Kilowattstunde fiele weg.
Bei einer Gegenstimme nahm der Gemeinderat das vorliegende Angebot für 2020 und die Option für die beiden Folgejahre an. Einstimmig befürwortete das Gremium, Naturstrom zu nehmen, was jährliche Mehrkosten in Höhe von rund 3000 Euro bringt. Dazu sagte der Bürgermeister, in der Gemeinde werden 200 Prozent des Stromverbrauchs durch regenerative Energien erzeugt. Da sei die Gemeinde auch in Pflicht.
Keine Verengung möglich
Die Sanierung der Engstelle in der Dorfstraße von Garstadt ist nach einer Versammlung der betroffenen Gartenbesitzer einen Schritt weitergekommen. Doch kam hier auch die Engstelle auf Höhe des Kirchsteigs zur Sprache. Hier sollte nach Ansicht der Garstadter der Gehsteig ebenfalls verbreitert und die Straße verengt werden, zusammen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde.
Hierauf antwortete das Landratsamt nach einer Ortseinsicht mit einem Schreiben. Darin heißt es, dass an dieser Stelle keine Unfallhäufigkeit bestehe. Zudem sei die Kreisstraße 22 eine überörtliche Straße, bei der keine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt möglich sei. An der besagten Stelle sei die Straße zurzeit 4,90 Meter breit. Diese Breite sei notwendig, damit beispielsweise ein Müllfahrzeug problemlos abbiegen kann. Deshalb sei eine Verengung der Straße an dieser Stelle nicht möglich.
Begrüßt hat das Landratsamt die Überquerungshilfe am südlichen Ortsausgang. Dieses Projekt zusammen mit der Gehsteigverbreiterung werde die Gemeinde weiter verfolgen, so der Bürgermeister.