zurück
Schweinfurt
Strengere Regeln für das Schweinfurter Volksfest
Keine Maßkrüge auf dem Platz und auch keine Hunde: Stadtrat genehmigt neue Satzung für das Volksfest, das am 21. Juni beginnt.
Eine neue Verordnung wurde für das Schweinfurter Volksfest erlassen, das vom 21. Juni bis 1. Juli stattfindet.
Foto: Anand Anders | Eine neue Verordnung wurde für das Schweinfurter Volksfest erlassen, das vom 21. Juni bis 1. Juli stattfindet.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 05.06.2019 02:11 Uhr

Auf dem Schweinfurter Volksfst vom 21. Juni bis 1. Juli gilt sie schon, die neue Volksfestverordnung, die der Hauptausschuss begutachtete und der Stadtrat genehmigte. Das Volksfest, betont Ordnungsreferent Jan von Lackum, "ist in Schweinfurt sehr sicher und unproblematisch." Dennoch habe die Polizei im vergangenen Jahr im Rahmen der üblichen Nachbesprechungen bei allen Großveranstaltungen einige Anregungen gegeben, denen man nun mit der neuen Verordnung nachkomme.

Immer wieder, berichtete von Lackum, habe es Berichte gegeben, dass Angetrunkene mit Maßkrügen auf dem Platz herum liefen und Ärger verursachten, das gleiche mit Flaschen oder Gläsern. Außerdem habe es durch Hunde, deren Herrchen oder Frauchen sie auf das Volksfest mitnahmen, ebenfalls "abstrakt gefährliche Situationen" gegeben, sprich der Stress, den große Menschenmengen bei Hunden verursachen kann, führte dazu, dass sie entsprechend unvorhergesehen reagierten.

Polizei und Sicherheitswach laufen stündlich Streife auf dem Volksfest. Auch der Rettungsdienst schaut nach dem Rechten.
Foto: Irene Spiegel | Polizei und Sicherheitswach laufen stündlich Streife auf dem Volksfest. Auch der Rettungsdienst schaut nach dem Rechten.

In der neuen Verordnung, die sich an anderen Verordnungen für große Volksfeste in der Region wie zum Beispiel das Kiliani in Würzburg, orientiert, ist eine längere Auflistung unter Verboten. Da ist nun unter anderem explizit festgehalten, dass keine Waffen oder kein Pfefferspray mitgebracht werden dürfen, dass Glasflaschen, Bierkrüge und sonstige Trinkbehältnisse außerhalb des Festzeltes oder der Ausschankbetriebe nicht auf dem Platz mitgeführt werden dürfen und dass Hunde ebenso wenig auf das Gelände dürfen wie mitgebrachter Alkohol.

"Es geht darum, der Polizei durch die Verordnung auch eine Handhabe zu geben, eingreifen zu können", so von Lackum. Zunächst können Platzverweise ausgesprochen werden bei Zuwiderhandlung gegen die Verordnung, auch Ordnungswidrigkeitsverfahren wären möglich.

Notwendige Regeln oder zu strikte Verordnung?

So richtig begeistert waren im Hauptausschuss Jürgen Rojek und Rüdiger Köhler (beide CSU) von der Verordnung nicht. Sie sei möglicherweise zu strikt gefasst, schieße vielleicht auch "ein bisschen über das Ziel hinaus", so Rojek, wenn er sich überlege, dass Eltern mit Kindern deren vielleicht nur halbleere Trinkflaschen nicht mitnehmen dürfen.

Jan von Lackum erklärte lakonisch: "Kinder werden es überleben, wenn sie ihre Flasche nicht austrinken können." Die Verwaltung habe sich entschlossen, keine Gläser oder Krüge auf dem Platz haben zu wollen und nehme dabei auch die Ausschankbetriebe in die Pflicht, das mit zu kontrollieren. Auch beim Thema Fahrrad auf dem Volksfest findet von Lackum, dass es sicher nicht zu viel verlangt sei, sein Zweirad vor dem Festgelände abzustellen und später wieder abzuholen, da es in Stoßzeiten schlicht viel zu eng sei.

Unterstützt wurde von Lackum von Adi Schön (proschweinfurt). Der frühere Polizist erklärte, die Verordnung sei genau das richtige Mittel, damit die Polizei Maßnahmen gegen Angetrunkene auf dem Platz vornehmen könne.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Schweinfurt
Oliver Schikora
CSU
Frauchen
Gefahren
Herrchen
Kiliani
Polizei
Polizistinnen und Polizisten
Stress
Volksfeste
Ärger
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top